09.02.2010
Die IHK Berlin lehnt den vom Senat vorgelegten Entwurf des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nach wie vor ab. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen das Vorhaben, die Vergabe öffentlicher Aufträge über eine Hintertür von der Zahlung eines Mindestlohnes von 7,50 € abhängig zu machen. Die Landesregierung hat heute beschlossen, das Gesetz im Abgeordnetenhaus einzubringen.
Das Vorhaben des Senats ist aus Sicht der IHK Berlin sowohl ordnungspolitisch falsch als auch verfassungs- und europarechtlich bedenklich. Insbesondere mit der Mindestlohnregelung greift der Entwurf massiv in den grundgesetzlich geschützten Bereich der Tarifvertragsparteien ein.
„Es scheint völlig aus dem Blick geraten zu sein, dass das Vergaberecht in erster Linie dem fairen Wettbewerb um öffentliche Auftrage und dem sparsamen Einkauf der öffentlichen Hand mit Steuergeldern, also anvertrautem Geld dient," stellt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder fest. „Das Vergabegesetz ist nicht vorgesehen und auch nicht geeignet zur Durchsetzung allgemeiner politischer, ökologischer und gesellschaftlicher Ziele. Die Überfrachtung des Vergaberechts mit Kriterien, die zusätzlich zu Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Unternehmen der Vergabeentscheidung zugrunde gelegt werden, führt in die falsche Richtung. Sie dient insbesondere nicht einer effizienten Verwendung von Steuergeldern", so Eder weiter.
Aspekte des Umweltschutzes oder der Qualitätssicherung lassen sich
auch bereits nach geltendem Recht in das Vergabeverfahren integrieren,
insbesondere im Rahmen der Leistungsbeschreibung. Je höher man jedoch
die Anforderungen an die Vergabe eines öffentlichen Auftrages schraubt,
desto schwieriger ist es vor allem für mittelständische Unternehmen,
die Fülle der Vorgaben zu erfüllen. Die Folge sind weniger Wettbewerb
und Transparenz.
Presseinformation der IHK Berlin vom 09. Februar 2010 - auch hier zu lesen
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Aus der Sitzung des Senats am 9. Februar 2010:
Der Senat hat in seiner
heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Technologie und
Frauen, Harald Wolf, - nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister -
beschlossen, den Entwurf eines Berliner Ausschreibungs-
und Vergabegesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
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