ÖBS in Berlin gesichert

01.04.2010


ÖBS in Berlin gesichert - ältere Beschäftigte können Stellen bis zum Rentenantritt behalten

Aus der Sitzung des Senats am 30. März 2010:

Die Finanzierung des Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) in Berlin ist gesichert. Trotz veränderter Bundesvorgaben kann der ÖBS auf dem derzeitigen Niveau weiter finanziert werden. Ältere Beschäftigte können ihre ÖBS-Stelle außerdem zukünftig bis zum Rentenbeginn behalten. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm, beschlossen. Eine erneute Befassung des Senates mit dem Thema war notwendig geworden, nachdem der Bund die Mittelzuweisung an die Jobcenter verändert hatte und damit einer der derzeitigen Finanzierungswege nicht mehr genutzt werden kann.

Mitte Februar waren in Berlin 5.857 Menschen mit Beschäftigungszuschuss und 1.717 Menschen im Bundesprogramm Kommunal-Kombi beschäftigt. Damit haben derzeit insgesamt 7.574 ehemalige Langzeitarbeitslose im ÖBS eine Beschäftigungsperspektive gefunden.

Der Öffentlich geförderte Beschäftigungssektor in Berlin wurde bisher aus zwei unterschiedlichen Bundesförderungen grundfinanziert, den Beschäftigungszuschüssen nach § 16 e Sozialgesetzbuches II (SGB II) und dem Bundesprogramm Kommunal-Kombi. Das Land Berlin nimmt hierzu jeweils die erforderliche Kofinanzierung vor.

Nach Änderungen durch den Bund kann der Beschäftigungszuschuss zukünftig nicht mehr für den ÖBS in Berlin genutzt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in 2010 die Mittel für den Beschäftigungszuschuss nach veränderten Maßstäben auf die einzelnen Jobcenter verteilt. Bereits bestehende Verpflichtungen werden dabei nicht berücksichtigt. Die Berlin zugeteilten Mittel sind nicht ausreichend und ermöglichen grundsätzlich keine Neuförderungen mit diesem Instrument in 2010. Darüber hinaus hat das BMAS vorgegeben, dass nur noch unbefristete Arbeitsverhältnisse gefördert werden dürfen. Somit ist ab sofort eine BEZ-Förderung im ÖBS nicht mehr möglich, da im gemeinnützigen Bereich keine unbefristeten Verträge abgeschlossen werden können.

Eine Ausnahme kann das Land machen: Für Ältere, die derzeit im ÖBS arbeiten, können die Stellen um maximal drei Jahre bis zum Renteneintritt verlängert werden. Infrage kommen dafür 60-Jährige, die mit 63 Jahren in Rente gehen oder ältere Beschäftigte mit einem Renteneintritt mit 65 Jahren. Nach derzeitigem Kenntnisstand können von dieser Förderung rund 600 Beschäftigte profitieren.

Um den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in Berlin auf dem erreichten Niveau aufrechtzuerhalten, wird statt des Beschäftigungszuschusses künftig ein anderes Instrument der Beschäftigungsförderung genutzt. Dabei handelt es sich um die sogenannten „Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante" nach § 16 d SGB II. Auch das sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (ohne Arbeitslosenversicherung).

Insgesamt ist die landesseitige Finanzierung des ÖBS auf dem Niveau von rund 7.500 Stellen damit gesichert. Für das Land Berlin sind die neuen Förderformen nicht teurer als die bisherige Förderung.

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Mitteilung vom: 30.03.2010, 12:45 Uhr  - auch hier zu lesen
Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Telefon: 9028-2743

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