Mehr Frauen in Führungspositionen

01.04.2010

Mehr Frauen in Führungspositionen - Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes auf den Weg gebracht

Aus der Sitzung des Senats am 30. März 2010:

Der Senat will die Chancen von Frauen zur Übernahme von Führungspositionen im Bereich der öffentlichen Hand und der Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin stärken. Er hat dazu heute auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf, die Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes zur Kenntnis genommen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister vorgelegt.

Senator Wolf: „Ziel des Senats ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu verwirklichen. Vor allem wollen wir die gravierende Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen beseitigen. Das neue Landesgleichstellungsgesetz ist ein konkreter und wirksamer Schritt dorthin."

Geplante Besetzungen von Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen müssen öffentlich bekannt gemacht werden. Die Frauenvertreterinnen haben das Recht, an den Verfahren mitzuwirken. Die Berücksichtigung von Frauen in diesen Auswahlverfahren wird dokumentiert und das Abgeordnetenhaus über die Ergebnisse unterrichtet.

Verstärkte Förderung soll jedoch nicht nur potenziellen weiblichen Führungskräften zuteil werden. Die Neuregelungen erstrecken sich auch über die Vorgaben zur Frauenförderung bei der öffentlichen Auftragsvergabe in den Bereich der Privatwirtschaft. So wird der Schwellenwert für die Berücksichtigung von Frauenförderung und der Förderung von Beruf und Familie bei der öffentlichen Auftragsvergabe von bisher 50.000 € auf 25.000 € gesenkt. Die Bauleistungen werden ab einem Auftragswert von 200.000 € einbezogen.

Die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes gelten auch für Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin: Sie werden künftig verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung durchzuführen. Dazu zählen die Einrichtung eines Amtes der Frauenvertreterin, die Erstellung eines Frauenförderplanes, die Stellenausschreibungspflicht und die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei gleichwertiger Qualifikation.

Die Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes greift mit diesen Änderungen Forderungen aus dem parlamentarischen Raum auf. Außerdem wird der Änderungsbedarf berücksichtigt, der sich durch die langjährigen praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes abgezeichnet hat.

Hintergrund: Obwohl sich die Situation für Frauen in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in den vergangenen Jahren insgesamt erheblich verbessert hat, sind Frauen in Führungspositionen im Bereich der öffentlichen Hand sowie der Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin nach wie vor gravierend unterrepräsentiert.

Im Jahr 2008 waren beispielsweise im Bereich der obersten Landesbehörden 14,5 % der Abteilungsleitungen mit Frauen besetzt. In den Unternehmen mit Landesbeteiligung lag die Frauenquote in den „Chefetagen" bei 10,1 %.

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Mitteilung vom: 30.03.2010, 12:55 Uhr
Rückfragen: Sprecher der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen




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Mehr Frauen in die Aufsichtsräte - effektive Wege zum Ziel

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen teilt mit:

In den Aufsichtsräten der deutschen Unternehmen sind Frauen auch im Jahr 2010 mit einem Anteil von rund 10 Prozent immer noch stark unterrepräsentiert. Dieses Defizit wird heute in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen. Der Druck auf die Bundespolitik, eine Regelung zu schaffen, die diese Unterrepräsentanz abbaut, wächst deshalb stetig. In anderen europäischen Staaten wie Norwegen gibt es bereits erfolgreiche Ansätze.

Harald Wolf, Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen, lädt zu der Veranstaltung „Mehr Frauen in die Aufsichtsräte - effektive Wege zum Ziel" ein.

Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft diskutieren rechtliche Möglichkeiten und rechtspolitische Perspektiven für eine erheblich höhere Repräsentanz von Frauen in den Aufsichtsräten.

Zeit: 12. April 2010, 16:45 Uhr

Ort: Ludwig Erhard Haus Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin


Die Anmeldung ist ab 16:00 Uhr möglich.

Das Programm der Veranstaltung im Internet »

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Mitteilung vom: 31.03.2010, 09:20 Uhr
Rückfragen: Stephan Schulz
Telefon: 9013-7418


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