Leistungsbasierte Hochschulfinanzierung

14.04.2010

Senat beschließt Konzept der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung

Aus der Sitzung des Senats am 13. April 2010:

Der Senat hat heute das Konzept für die leistungsbasierte Hochschulfinanzierung beschlossen. Mit dem neuen Finanzierungssystem können künftig zentrale Ziele des Landes, wie die Erhöhung der Studienanfängerzahlen, leichter erreicht werden. Damit werden die Instrumente der staatlichen Hochschulsteuerung weiter professionalisiert. Zugleich garantiert der Senat den Hochschulen mit dem neuen System bei gesteigerten Leistungen erstmals höhere Einnahmen. Er schafft unabdingbare Vorrausetzungen zur weiteren Stärkung der Hochschulautonomie.

Die Einführung der leistungsbasierten Finanzierung ab dem Jahr 2012 ist Teil der Hochschulverträge, die das Land mit den Hochschulen für die Jahre 2010 bis 2013 vereinbart hat. Das nun vom Senat auf Vorlage des Senators für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, verabschiedete Konzept bietet allen Hochschulen zusätzliche Chancen: Die Hochschulen können durch weitere Leistungen eine entscheidende Verbesserung ihrer Finanzausstattung erreichen.

Zu den allgemeinen Zielen der neuen leistungsbasierten Hochschulfinanzierung zählen insbesondere

• die Schaffung von mehr Transparenz bei der Bemessung und Verwendung der Mittel bzw. der Leistungen der Hochschulen.

Das leistungsbasierte Finanzierungssystem setzt deutlich stärkere Anreize für Leistungen, an denen das Land ein starkes Interesse hat. Dies bezieht sich gleichermaßen auf
• die Bereitstellung von bis zu 6.000 zusätzlichen Plätzen für Studienanfänger zur Aufnahme des doppelten Abiturjahrgangs in 2012,
• die Senkung der Studienabbrecherquote und somit mehr erfolgreiche Studienverläufe,
• den Ausbau des Wissenstransfers und damit auch die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Berlin,

Bei den Zuweisungen an die Hochschulen wird zukünftig in drei Bereiche unterschieden:
• leistungsbasierte Finanzierung der Bereiche Forschung/Wissenstransfer/künstlerische Entwicklungsvorhaben, Gleichstellung/Diversity und der akademischen Weiterbildung.

Die Sockelfinanzierung umfasst zukünftig rund 34 % der Zuschüsse des Landes an die Berliner Hochschulen. Die leistungsbasierte Zuweisung für die Lehre macht 33 % der Zuschüsse aus und die leistungsbasierte Zuweisung für Forschung/Wissenstransfer/künstlerische Entwicklungsvorhaben, Gleichstellung/Diversity und akademische Weiterbildung 33 %.

Das neue System kommt insbesondere auch den Studierenden zugute, da bei der Hochschulfinanzierung die Qualität des Lehrangebotes an Gewicht gewinnt. Ein zentrales Ziel ist es, dass die Studierenden beste Bedingungen für ihr Studium erhalten.

Das Finanzierungsmodell geht auch auf die unterschiedlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Hochschultypen ein. Das geschieht zum Beispiel dadurch, dass kleine Fächer unabhängig von der Nachfrage eine Basisfinanzierung bekommen. Bei den Fachhochschulen wird die Lehre besonders gewichtet. Bei den künstlerischen Hochschulen werden besondere Aktivitäten berücksichtigt.

Ebenso wirken sich besondere Forschungsaktivitäten positiv aus: Die Beteiligung an einem Exzellenzcluster oder an einem DFG-Forschungszentrum wird mit jeweils 1,5 Mio. € honoriert. Die Hochschulen bekommen auch mehr Geld, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die international renommierte Auszeichnungen erhalten, wie Alexander-von-Humboldt-Stipendien oder ERC-Grants, ihre Forschungsvorhaben an der Hochschule durchführen.

Zudem bekommen die Hochschulen finanzielle Anreize, so wenn sie mehr Professuren mit Frauen besetzen oder aber vermehrt Studierende mit Migrationshintergrund für sich gewinnen.

- - -

 

Mitteilung vom: 13.04.2010, 12:35 Uhr  - auch hier zu lesen

Rückfragen: Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Telefon: 90227-5843

pressestelle@senbwf.berlin.de

 

zurück