Energetische Gebäudesanierung und Altengerecht Wohnen

28.07.2009


Neue Förderprogramme der Investitionsbank Berlin

Pressemitteilung vom 28.07.2009, 13:40 Uhr, Stadtentwicklung, auch hier zu lesen

Aus der Sitzung des Senats am 28. Juli 2009:

Die Investitionsbank Berlin (IBB) fördert zukünftig Gebäudesanierungen  und Einzelmaßnahmen, die zu einer verbesserten Energieeffizienz führen, sowie Maßnahmen zur altengerechten Wohnraummodernisierung. Der Senat  hat dazu in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von  Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer der Durchführung von  zwei neuen Förderprogrammen durch die IBB zugestimmt.

Bei der "Energetischen Gebäudesanierung" sind die förderfähigen  Maßnahmen mit denen des Programms "Energieeffizient Sanieren" der KfW  Bankengruppe (KfW) identisch. Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines Neubaus gemäß  Energieeinsparverordnung zu erreichen. Auch Einzelmaßnahmen bzw.  Kombinationen von Einzelmaßnahmen, beispielsweise die Erneuerung der Fenster, der Heizungsanlage oder Dämmmaßnahmen, die zur Steigerung der  Energieeffizienz führen, werden gefördert.

Das Förderprogramm "Altengerecht Wohnen" orientiert sich an den zum  Thema passenden Ausschnitten des Programms "Wohnraum Modernisieren -  Standard und Altersgerecht Umbauen" der KfW. Das Finanzierungsangebot umfasst alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Wohnumfeld, die den Menschen unabhängig vom Alter  oder etwaiger Einschränkungen in der Beweglichkeit eine selbstbestimmte  Lebensführung ermöglicht. Dazu gehören beispielsweise die barrierearme  Umgestaltung von Küchen, die Schaffung stufenfrei erreichbarer  Abstellflächen und die Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang  und Erdgeschoss.

Die Förderung erfolgt in beiden Programmen über einen Zeitraum von zehn  Jahren. Die Darlehen werden aus Mitteln der KfW refinanziert. Von der  IBB wird zusätzlich jeweils eine Zinsverbilligung der entsprechenden KfW-Darlehen um bis zu 0,6 % p. a. gewährt. Die Höhe der  Zinsverbilligung richtet sich im Einzelfall nach der Bonitätseinstufung   des Darlehensnehmers durch die IBB.

Anträge auf Förderung können von Vermietern, z.B. kommunalen  Wohnungsunternehmen, Wohnungs-genossenschaften oder privaten Investoren  ab sofort bei der IBB eingereicht werden. Voraussetzung für die Förderung ist in jedem Fall die Darlehenszusage der KfW.  

Rückfragen:
Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Telefon: 9012-5800

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