28.08.2009
IHK Berlin und Handwerkskammer Berlin fordern Änderungen am geplanten Klimaschutzgesetz der rot-roten Koalition. In einer gemeinsamen Stellungnahme an Umweltsenatorin Katrin Lompscher wird eindringlich vor weiteren zusätzlichen Belastungen für die Berliner Unternehmen gewarnt. Die Vertreter der Wirtschaft bezweifeln zudem, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
„Das geplante Klimaschutzgesetz wird an vielen Stellen zu enormen Belastungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen führen", erklärte IHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer. Er kritisierte unter anderem das vorgesehene Verbot für neue elektrische Klimaanlagen und bezeichnete das geplante Aus für die in der Gastronomie verbreiteten „Heizpilze" als Symbolpolitik. Der IHK-Präsident äußerte zudem Unverständnis über die zahlreichen vorgesehenen Verordnungsermächtigungen für den Senat: „Der Landesregierung wird an mehreren Stellen die Möglichkeit gegeben, per Rechtsverordnung zentrale Punkte im Gesetz zu verschärfen. Aus Gründen der Investitions- und Planungssicherheit ist das für die Unternehmen nicht akzeptabel." Besser wäre es, vor Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes das bereits in Erarbeitung befindliche Energiekonzept des Senats abzuwarten, um gezielte und mit den Betroffenen abgestimmte Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten.
Handwerkskammer-Präsident Stephan Schwarz zeigte sich unter anderem besorgt über die herausgehobene Stellung der Fernwärme im Gesetz. „Die Ermächtigung des Senats, nach Belieben einen Anschluss- und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz zu verordnen, zerstört den erfolgreichen Wettbewerb zwischen den Energieträgern in Berlin und lässt sich in vielen Fällen nur unter erheblichen Belastungen für die Betroffenen durchsetzen." Schwarz betonte, dass in den vergangenen Wochen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen Kritik am Gesetzesentwurf geäußert hätten. „Das Klimaschutzgesetz orientiert sich am erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes für Neubauten. Diese Vorschriften sind aber auf den Gebäudebestand in einer Großstadt nicht übertragbar", sagte Schwarz.
IHK und Handwerkskammer äußern weiterhin geschlossen Kritik an der Verpflichtung, Heizungsanlagen ab einem Alter von 20 Jahren mit erneuerbaren Energien koppeln zu müssen. Von dieser Regelung wären rund 50.000 Anlagen in Berlin betroffen. Deren Besitzer müssten nun entweder auf erneuerbare Energien setzen oder in andere kostenintensive Maßnahmen investieren.
Die gemeinsame Stellungnahme von IHK und Handwerkskammer steht zum Download bereit unter www.berlin.ihk24.de, Dokument Nr. 58369, sowie unter www.hwk-berlin.de.
Quelle: Presseinformation der IHK Berlin und Handwerkskammer Berlin vom 27. August 2009