IBB verstärkt Mikrokredit-Engagement
16.11.2009
IBB verstärkt Mikrokredit-Engagement
Die Investitionsbank Berlin (IBB) verstärkt ihr Engagement
in der Mikrofinanzierung. Existenzgründer sowie kleine und mittlere Berliner
Unternehmen können ab sofort Mikrokredite bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im
vereinfachten Verfahren erhalten. Bisher war dies nur bei Mikrokrediten bis zu
einer Obergrenze von 10.000 Euro möglich.
Das Gesamtvolumen für die Mikrokredite beträgt sechs
Millionen Euro und speist sich aus dem KMU-Fonds der IBB. Drei Millionen Euro
entfallen dabei auf IBB-Mittel, die anderen drei Millionen Euro kommen aus dem
„Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE).
„Seit ihrer Einführung 2007 erfreuen sich die Mikrokredite
einer großen Nachfrage", sagt Ulrich Kissing, Vorsitzender des Vorstands der
IBB. „Gerade für Existenzgründer und bestehende kleine Unternehmen sind
kurzfristige Finanzierungszusagen oft entscheidend."
Um dies zu gewährleisten bietet die IBB ein speziell auf
Mikrokredite zugeschnittenes standardisiertes Antragsverfahren an. Zu dem
Verfahren gehört zunächst ein standardisierter Fragenkatalog über Produkt,
Markt, Unternehmerpersönlichkeit und Qualifikation. Bei einer positiven
Ersteinschätzung folgt ein persönliches Gespräch mit dem Kunden. Darin soll er
seine Fähigkeit als Unternehmer darstellen und im Fall einer Existenzgründung
eine sorgfältige Vorbereitung des Vorhabens nachweisen. Die Vorlage eines
Businessplans und einer Rentabilitäts- bzw. Liquiditätsplanung ist in der Regel
nicht erforderlich.
Weitere Informationen zu den Mikrokrediten aus dem KMU-Fonds
und zu anderen Programmen der IBB erhalten Sie bei der
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel.: (030) 2125 - 4747
Fax: (030) 2125 - 4329
E-Mail:
kundenberatung.wirtschaft@ibb.de
Internet: www.ibb.de/mikrokredite
Berlin, den 16. November 2009 - PE auch hier zu lesen
-------------------------------------------
Quelle:
http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-246/
Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
- Was kann mit
einem „Mikrokredit aus dem KMU-Fonds" nicht finanziert werden?
Eine Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder
abgeschlossener Vorhaben sowie Sanierungen können durch
unseren „Mikrokredit aus KMU-Fonds" nicht begleitet werden.
- Können neben einem
„Mikrokredit aus dem KMU-Fonds" weitere Förderprogramme in Anspruch
genommen werden?
Ja, die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
- Was erwartet mich
in dem persönlichen Interview?
Neben der fachlichen Kompetenz sollten Sie hier Ihre persönlichen
Fähigkeiten, die einen Unternehmertyp ausmachen, und eine sorgfältige
Vorbereitung auf die Gründung nachweisen.
- Werden
Gründungsberatungen oder Coaching vorausgesetzt?
Eine obligatorische Beratung und Begleitung ist nicht vorgesehen. Eine
intensive Vorbereitung auf eine Gründung, z. B. durch Teilnahme am
Businessplan Wettbewerb oder Seminaren der Berliner Gründungsberatungs-
und Mikrofinanzinstitutionen fließt allerdings positiv in die
Kreditentscheidung ein.
- Wie erfolgt die
Tilgung, kann der Kredit auch vorzeitig zurückgezahlt werden?
Die Tilgung erfolgt in vierteljährlichen Raten. Für die vorzeitige
Rückführung der Darlehen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
- Was passiert, wenn
ich mit den Raten in Verzug komme oder Insolvenz anmelden muss?
Ein Zahlungsverzug führt zu vertragsgemäßen Verzugszinsen, ggf. auch zu
einer Kündigung und ggf. einem Sicherheitenrückgriff. Eine Insolvenz führt
zu einer außerordentlichen Kündigung und ggf. Sicherheitenverwertung.
- Worauf ist bei
einer geänderten Verwendung der Mittel zu achten?
Die vertragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel und die Erfüllung
etwaiger Auflagen werden vom Darlehensverwalter („KMU-Fonds" bei der Investitionsbank
Berlin) überwacht. Sofern sich der Finanzierungsgegenstand inhaltlich oder
in seiner Zusammensetzung ändert, ist der Darlehensverwalter zu
unterrichten. Ermäßigen sich die Kosten einzelner Hauptpositionen des
Investitionsplans wesentlich (über 20 % Anteil am finanzierten Vorhaben),
so können die eingesparten Mittel nur mit vorheriger Zustimmung des
Darlehensverwalters („KMU-Fonds" bei der IBB) zur Deckung erhöhter Kosten
anderer Positionen verwendet werden. Der Darlehensverwalter ist berechtigt,
den Darlehensbetrag anteilig zu kürzen, wenn sich der Umfang der im
Investitionsplan veranschlagten Gesamtausgaben ermäßigt oder der Anteil
anderer Finanzierungen sich erhöht.
-------------------------
Investitionsbank
Berlin weitet Angebot aus - IBB-Wachstumsprogramm hilft Firmen mit
Liquiditätslücken - 03.11.2009
http://www.innomonitor.de/index.php?id=132&be=725
WIRTSCHAFTSPOLITIK
Investitionsbank
Berlin hat ihr Profil geschärft - Senatsbericht über IBB als Förder- und
Strukturbank für den Berliner Mittelstand - 04.11.2009
http://www.innomonitor.de/index.php?id=132&be=727