25.11.2009
Die Senatsverwaltung für Justiz teilt mit:
Eine hohe Auszeichnung hat das unter Federführung Berlins entwickelte
elektronische Verfahren für den Europäischen Mahnbescheid erfahren. Die
Europäische Kommission hat dem beim Amtsgericht Wedding durchgeführten
Europäischen Mahnverfahren den European eGovernment Awards 2009
verliehen. Das in Kooperation mit dem österreichischen
Justizministerium entstandene IT-Fachverfahren war in der Kategorie
„eGovernment Supporting the Single Market" siegreich. Die
Preisverleihung fand am 19. November 2009 auf der 5. Ministerial
eGovernment Conference in Malmö statt.
Das Europäische Mahnverfahren führt zur Vereinfachung und
Beschleunigung grenzüberschreitender Geltendmachung von
Geldforderungen. Es wird in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme
Dänemarks praktiziert. Die meisten EU-Mitgliedstaaten bedienen sich
hierfür keiner IT-Verfahren, sondern erstellen den Zahlungsbefehl
manuell.
Staatssekretär Hasso Lieber: „Ich beglückwünsche alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an dem Projekt mitgearbeitet
haben. Die Berliner Justiz hat bewiesen, dass sie beim Einsatz moderner
Technologien in den letzten Jahren deutlich aufgeschlossen hat. Der
Preis wird Ansporn zu neuen Anstrengungen sein."
Information:
Seit Einführung des Verfahrens am 12. Dezember 2008 gehen beim
Amtsgericht Wedding (Europäisches Mahngericht Deutschland) im Monat
bislang durchschnittlich 150 Anträge auf Erteilung eines Europäischen
Zahlungsbefehls ein. Für das Jahresendgeschäft wird mit einer Erhöhung
der Eingangszahlen gerechnet. Für das Jahr 2009 werden insgesamt rund
2.000 Eingänge erwartet. Problematisch und arbeitsintensiv sind die
unterschiedlichen Zustellungsarten in den einzelnen europäischen
Mitgliedsstaaten. Überraschenderweise gehen nämlich zu einem hohen
Prozentsatz Anträge ein, die Angaben zum Antragsgegner mit Wohnsitz im
Ausland beinhalten. Diese Anträge ziehen eine Auslandszustellung nach
sich. Zudem sind rund 80 % aller Anträge aufgrund falscher bzw.
unvollständiger Angaben zu beanstanden. Im Jahr 2010 wird das
Fachverfahren um den elektronischen Rechtsverkehr - elektronische
Antragstellung - erweitert.