Neue Bauordnung für Berlin

12.02.2010


Neue Bauordnung für Berlin: Werbung im öffentlichen Raum geregelt, Klimaschutz verstärkt


PE SenStadt, 09.02.10 - auch hier zu lesen
Die Bauordnung soll für Berlin geändert werden, um den Wildwuchs von Großflächenwerbung zu verhindern. Gleichzeitig soll eine stadtbildverträgliche Werbung an Baugerüsten weiterhin möglich sein. Zukünftig bedarf es für zeitlich befristete Werbung - auch an Baugerüsten - einer Genehmigung.
Des Weiteren soll solche vorübergehende Werbung wieder dem Verunstaltungsgebot unterworfen werden. Außerdem darf an Baugerüsten künftig nur noch höchstens sechs Monate geworben werden. Kleinere Werbung bis 1 m² Ansichtsfläche und an der Stätte der Leistung auch bis 2,5 m² bleibt weiterhin verfahrensfrei.


Werbung im öffentlichen Raum
Werbung im öffentlichen RaumDer Senat hat heute den von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes zur Kenntnis genommen. Er wird nun dem Rat der Bürgermeister unterbreitet.

Senatorin Junge-Reyer: „Die liberalisierte Bauordnung von 2005 war vom Senat als Bauvereinfachungsgesetz gedacht und nicht als Freibrief, großflächig an Baugerüsten zu werben, hinter denen nicht gebaut wird. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich zu Recht durch zu viel großflächige Werbung an zentralen Orten der Stadt gestört, wie am Forum Fridericianum (heute Bebelplatz) oder am Charlottenburger Tor. Hier mussten wir handeln. Ich möchte die Werbeindustrie aber weder aus Berlin verdammen, noch soll Werbung aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Deshalb werden wir redlichen Bauherren mit unbürokratischen Genehmigungsverfahren auch weiterhin die Möglichkeit einräumen, ihre Investitionen in die Stadt zu einem Teil über Werbung zu refinanzieren. Durch die zeitliche Befristung der Genehmigung von Werbung an Baugerüsten verhindern wir Missbrauch und jahrelang währende Verschandlung durch extrem auffällige und plakative Motive."

In der jüngeren Vergangenheit konnte man zunehmend großflächige Werbung im Stadtbild beobachten. Insbesondere an Baugerüsten wird immer häufiger geworben, auch ohne erkennbare Bautätigkeit. So ist an dem Gebäude der Komischen Oper, Unter den Linden, seit Jahren an der Fassade Richtung Brandenburger Tor ein Gerüst angebracht, das ganz offensichtlich nur für Werbezwecke missbraucht wird. Auch am Straußberger Platz war ein eigens um den Brunnen aufgestelltes Gerüst ausschließlich für Werbezwecke errichtet worden, die dort angebrachte außergewöhnlich großflächige Werbung dominiert in nicht hinnehmbarer Form die Umgebung. In manchen Fällen wie am Potsdamer Platz muss man den Eindruck haben, dass Investitionen nicht getätigt werden, weil mit Fassadenwerbung mehr zu verdienen ist.

Seit 2005 bestimmt die Bauordnung für Berlin, dass zeitlich befristete Werbung - beispielsweise an Baugerüsten - nicht beantragt und genehmigt werden muss. Gleichzeitig fällt großflächige Werbung an Baugerüsten nicht unter das geltende Verunstaltungsverbot. Dieses Verunstaltungsverbot bezieht sich auch auf kulturelle Bauten, die einzig zu Werbezwecken verhüllt werden, oder auf eine Werbung, die so auffällig ist, dass sie sich ästhetisch nicht in die Umgebung einpasst, sondern diese dominiert. Künftig werden jedoch Werbeanlagen auf ihre ggf. verunstaltende Wirkung geprüft. Die Entscheidung, welche Werbung verunstaltend ist und deshalb nicht genehmigt werden kann, treffen die bezirklichen Bauaufsichtsämter.

So könnte z.B. eine als extrem dominant und provokativ empfundene Werbung zukünftig verboten werden. Eine Werbeanlage ist dann verunstaltend, wenn das Maß der bloßen Unschönheit weit überschritten ist. Hierbei wird das Urteil eines Betrachters mit durchschnittlichem Ästhetikempfinden zugrunde gelegt. Die Werbeanlage soll nicht das Erscheinungsbild der Umgebung beeinträchtigen.

Investitionen in Energieeffizienz erleichtern

Des Weiteren gibt es mit der neuen Bauordnung für Berlin Änderungen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz. So sollen künftig nachträgliche Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden erleichtert werden. Beispielsweise müssen Außenwandbekleidungen, die der Wärmedämmung dienen, nicht mehr durch Verfahren der Bauaufsicht begleitet werden. Dies betrifft Häuser bis zu einer Höhe von 22 Metern (Hochhausgrenze).

Junge-Reyer: „Letztlich profitiert nicht nur der Bauherr, der nun einfach und unkompliziert eine Wärmedämmung an seinem Haus anbringen kann und damit Zeit und Geld spart. Es profitieren vor allem Umwelt und Klima. Wenn mit dieser Regelung mehr Bauherren zu Investitionen in Energieeffizienz motiviert werden können, zieht der Umweltschutz daraus den größten Gewinn."

Neuregelung für Abfallschächte in Gebäuden


Eine weitere Änderung der Bauordnung für Berlin betrifft die gängigen Abfallschächte in Gebäuden (Müllschlucker). Sie sollen bis Ende des Jahres 2013 stillgelegt werden müssen, wenn sie keine Mülltrennung ermöglichen. Diese nach Abfallrecht bestehende Trennpflicht ist bei den meisten Abfallschächten nicht gegeben. Sind allerdings technische Maßnahmen vorhanden, die gewährleisten, dass der Müll getrennt wird, dürfen auch danach noch Abfallschächte betrieben werden. Diese Regelung dient dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Weiterführende Dokumente:

Bauordnung Foliensatz (pdf; 570 KB)Bauordnung Foliensatz (ppt; 3 MB)

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