Neue Bauordnung für Berlin
12.02.2010
Neue Bauordnung für Berlin: Werbung im öffentlichen Raum geregelt, Klimaschutz verstärkt
PE SenStadt, 09.02.10 - auch hier zu lesen
Die
Bauordnung soll für Berlin geändert werden, um den Wildwuchs von
Großflächenwerbung zu verhindern. Gleichzeitig soll eine
stadtbildverträgliche Werbung an Baugerüsten weiterhin möglich sein.
Zukünftig bedarf es für zeitlich befristete Werbung - auch an
Baugerüsten - einer Genehmigung.
Des Weiteren soll solche vorübergehende Werbung wieder dem
Verunstaltungsgebot unterworfen werden. Außerdem darf an Baugerüsten
künftig nur noch höchstens sechs Monate geworben werden. Kleinere
Werbung bis 1 m² Ansichtsfläche und an der Stätte der Leistung auch bis
2,5 m² bleibt weiterhin verfahrensfrei.
Werbung im öffentlichen RaumDer
Senat hat heute den von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer
vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung für Berlin und
des Berliner Denkmalschutzgesetzes zur Kenntnis genommen. Er wird nun
dem Rat der Bürgermeister unterbreitet.
Senatorin Junge-Reyer: „Die liberalisierte Bauordnung von 2005 war vom
Senat als Bauvereinfachungsgesetz gedacht und nicht als Freibrief,
großflächig an Baugerüsten zu werben, hinter denen nicht gebaut wird.
Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich zu Recht durch zu viel
großflächige Werbung an zentralen Orten der Stadt gestört, wie am Forum
Fridericianum (heute Bebelplatz) oder am Charlottenburger Tor. Hier
mussten wir handeln. Ich möchte die Werbeindustrie aber weder aus
Berlin verdammen, noch soll Werbung aus dem öffentlichen Raum
verschwinden. Deshalb werden wir redlichen Bauherren mit
unbürokratischen Genehmigungsverfahren auch weiterhin die Möglichkeit
einräumen, ihre Investitionen in die Stadt zu einem Teil über Werbung
zu refinanzieren. Durch die zeitliche Befristung der Genehmigung von
Werbung an Baugerüsten verhindern wir Missbrauch und jahrelang währende
Verschandlung durch extrem auffällige und plakative Motive."
In der jüngeren Vergangenheit konnte man zunehmend großflächige Werbung
im Stadtbild beobachten. Insbesondere an Baugerüsten wird immer
häufiger geworben, auch ohne erkennbare Bautätigkeit. So ist an dem
Gebäude der Komischen Oper, Unter den Linden, seit Jahren an der
Fassade Richtung Brandenburger Tor ein Gerüst angebracht, das ganz
offensichtlich nur für Werbezwecke missbraucht wird. Auch am
Straußberger Platz war ein eigens um den Brunnen aufgestelltes Gerüst
ausschließlich für Werbezwecke errichtet worden, die dort angebrachte
außergewöhnlich großflächige Werbung dominiert in nicht hinnehmbarer
Form die Umgebung. In manchen Fällen wie am Potsdamer Platz muss man
den Eindruck haben, dass Investitionen nicht getätigt werden, weil mit
Fassadenwerbung mehr zu verdienen ist.
Seit 2005 bestimmt die Bauordnung für Berlin, dass zeitlich befristete
Werbung - beispielsweise an Baugerüsten - nicht beantragt und genehmigt
werden muss. Gleichzeitig fällt großflächige Werbung an Baugerüsten
nicht unter das geltende Verunstaltungsverbot. Dieses
Verunstaltungsverbot bezieht sich auch auf kulturelle Bauten, die
einzig zu Werbezwecken verhüllt werden, oder auf eine Werbung, die so
auffällig ist, dass sie sich ästhetisch nicht in die Umgebung einpasst,
sondern diese dominiert. Künftig werden jedoch Werbeanlagen auf ihre
ggf. verunstaltende Wirkung geprüft. Die Entscheidung, welche Werbung
verunstaltend ist und deshalb nicht genehmigt werden kann, treffen die
bezirklichen Bauaufsichtsämter.
So könnte z.B. eine als extrem dominant und provokativ empfundene
Werbung zukünftig verboten werden. Eine Werbeanlage ist dann
verunstaltend, wenn das Maß der bloßen Unschönheit weit überschritten
ist. Hierbei wird das Urteil eines Betrachters mit durchschnittlichem
Ästhetikempfinden zugrunde gelegt. Die Werbeanlage soll nicht das
Erscheinungsbild der Umgebung beeinträchtigen.
Investitionen in Energieeffizienz erleichtern
Des Weiteren gibt es mit der neuen Bauordnung für Berlin Änderungen im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz. So sollen künftig nachträgliche
Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden erleichtert werden.
Beispielsweise müssen Außenwandbekleidungen, die der Wärmedämmung
dienen, nicht mehr durch Verfahren der Bauaufsicht begleitet werden.
Dies betrifft Häuser bis zu einer Höhe von 22 Metern (Hochhausgrenze).
Junge-Reyer: „Letztlich profitiert nicht nur der Bauherr, der nun
einfach und unkompliziert eine Wärmedämmung an seinem Haus anbringen
kann und damit Zeit und Geld spart. Es profitieren vor allem Umwelt und
Klima. Wenn mit dieser Regelung mehr Bauherren zu Investitionen in
Energieeffizienz motiviert werden können, zieht der Umweltschutz daraus
den größten Gewinn."
Neuregelung für Abfallschächte in Gebäuden
Eine weitere Änderung der Bauordnung für Berlin betrifft die gängigen
Abfallschächte in Gebäuden (Müllschlucker). Sie sollen bis Ende des
Jahres 2013 stillgelegt werden müssen, wenn sie keine Mülltrennung
ermöglichen. Diese nach Abfallrecht bestehende Trennpflicht ist bei den
meisten Abfallschächten nicht gegeben. Sind allerdings technische
Maßnahmen vorhanden, die gewährleisten, dass der Müll getrennt wird,
dürfen auch danach noch Abfallschächte betrieben werden. Diese Regelung
dient dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Weiterführende Dokumente:
Bauordnung Foliensatz (pdf; 570 KB)Bauordnung Foliensatz (ppt; 3 MB)