Sicherheitsmängel am Forschungsreaktor BER II?

10.06.2011

Zum angekündigten KONTRASTE-Beitrag über den Forschungsreaktor

Pressemitteilung
Berlin, den 09.06.2011 - auch hier  zu lesen

Das ARD-Politikmagazin KONTRASTE wird heute in einem Beitrag über vermutete Sicherheitsmängel im Forschungsreaktor am Helmholtz-Zentrum (BER II) berichten.

Im Wesentlichen werden zwei Vorwürfe erhoben:
Erstens wird behauptet, es existiere ein Riss im Kühlsystem. Zweitens wird unterstellt, der Betreiber habe ein Bauteil am Reaktorkern nicht nach dem neuesten Stand der Technik ersetzt, um strengere Kontrollen zu vermeiden.

Beide Vorwürfe sind unberechtigt. Der BER II ist nach einem hohen Sicherheitsstandard konzipiert und entspricht in allen Punkten den atomrechtlichen Anforderungen.

Zu 1.
Es gibt keinen Riss im Kühlsystem und damit gibt es auch keine sicherheitsrelevanten Probleme. Zutreffend ist, dass im Forschungsreaktor BER II, der ein so genannter Schwimmbadreaktor ist, an einer Stelle eine bereits erkannte und auf Sicherheitsrelevanz geprüfte Undichtigkeit besteht. Die im Rahmen der kontinuierlichen Sicherheitschecks und Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde erkannte und gemeldete Undichtigkeit wurde bereits durch einen Sachverständigen begutachtet. Dass diese Undichtigkeit in keiner Weise sicherheitsrelevant ist, wurde vom TÜV-Gutachten des Sachverständigen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde bestätigt. Unabhängig davon, dass der Reaktor derzeit abgeschaltet ist, würde selbst bei laufendem Betrieb die Kühlung des Reaktors unbeeinträchtigt sein.

Zum Hintergrund:
BER II ist ein so genannter Schwimmbadreaktor, bei dem der Reaktorkern sich unter einer Wasserüberdeckung von etwa neun Meter am Boden eines Beckens befindet. Dieses Becken besteht aus zwei Einheiten, die im unteren Bereich durch eine meterdicke Betonwand getrennt werden, deren Oberkante oberhalb des Reaktorkerns liegt.
In diesem oberen Bereich sind die beiden Einheiten durch einen Kanal miteinander verbunden. Bei Reaktorbetrieb ist dieser Kanal offen und somit der Wasserspiegel in beiden Becken gleich hoch.
Eine Trennung der Becken und damit ein ungleicher Wasserstand erfolgt nur bei abgeschaltetem Reaktor. Dies ist derzeit und bis auf Weiteres der Fall.
Wenn beispielsweise Inspektions- oder Wartungsarbeiten in einem der beiden Becken durchgeführt werden, wird der Kanal durch ein Trenntor verschlossen und anschließend das Wasser aus demjenigen Becken abgepumpt, in dem gearbeitet werden soll.
Zwischen diesem Trenntor und den Führungsnuten existiert die bekannte Undichtigkeit bei einer Dichtungsschweißnaht, so dass Wasser mit einer geringen Rate von der einen Beckenhälfte in die andere gelangt. Das genannte TÜV-Gutachten bestätigte, dass die Dichtungsschweißnähte sicherheitstechnisch ohne Belang sind.


Zu 2.
Es ist falsch, dass ein Bauteil am Reaktorkern nicht unter Beachtung aller bestehenden Vorschriften ersetzt wurde. Das eingesetzte Material und der vom Betreiber in Auftrag gegebene Fertigungsprozess erfüllen alle kerntechnischen Anforderungen. In den Entscheidungsprozess waren Atomaufsicht und Sachverständige eingebunden.

Zum Hintergrund:
Bei kerntechnischen Anlagen darf eine Materialwahl bei für die Sicherheit wichtigen Bauteilen niemals vom neuesten Stand der Werkstofftechnik geleitet werden. Entscheidend ist vielmehr der Nachweis der Betriebsbewährung unter den vorliegenden Betriebsbedingungen.
Bezogen auf das in Rede stehende neue Material lag dieser Nachweis nicht vor. Der Betreiber entschloss sich daher, ein Material einzusetzen, bei dem die Betriebsbewährung gesichert ist.

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