Bundesverwaltungsgericht zu BER-Flugzeiten

14.10.2011

 

 

Leipziger Urteil ist positiv für die Entwicklung rund um BER

PE  13.10.2011  ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH - auch hier zu lesen

- ZukunftsAgentur Brandenburg begrüßt Klarheit für das Flughafen-Umfeld -

„Dieses Urteil bringt Klarheit für die weitere wirtschaftliche Entwicklung am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg in Schönefeld. Das ist positiv für die Entwicklung rund um dieses Top-Investitionsprojekt der deutschen Hauptstadtregion und hilft uns bei der Akquisition von Investoren. Gerade erst haben wir auf der größten deutschen Immobilienmesse Expo Real die große Zugkraft dieses Projektes erlebt. Das Urteil dürfte diese Dynamik verstärken.“

Mit diesen Worten reagierte der Geschäftsführer der ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB), Dr. Rolf Strittmatter, auf das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig. Demnach sind am künftigen internationalen Flughafen der deutschen Hauptstadtregion nächtliche Flüge in so genannten Randzeiten erlaubt. Der Airport Berlin Brandenburg kann damit ohne weitere Einschränkungen an den für Juni 2012 geplanten Start gehen. Die Leipziger Richter erklärten, die Nachtflugregelung läge im Ermessen des brandenburgischen Verkehrsministeriums. Nach dessen Planung sind in den Zeiten zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr eingeschränkt Flüge möglich.

Die ZAB betreibt gemeinsam mit Berlin Partner ein Ansiedlungsbüro am Flughafen Berlin Brandenburg in Schönefeld.

 

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Pressemitteilung der UVB vom 13.10.2011 - auch hier zu lesen 

Guter Tag für Flughafen BER

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes schafft Planungssicherheit

Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) hat die heute bekanntgegebene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ausdrücklich begrüßt. Darin bestätigt das Gericht den ergänzenden Beschluss der Planfeststellungsbehörde, in dem die Rahmenbedingungen für Flüge in den Tagesrandzeiten festgelegt sind.

Dazu sagte UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck: „Mit dem Urteil gibt es nun eine verlässliche Grundlage. Investoren, Flughafen und Airlines bekommen auf dieser Basis dringend notwendige Planungssicherheit. Damit bestehen gute Chancen, dass Berlin und Brandenburg einen leistungsfähigen Flughafen bekommen werden, der zukünftig einer der herausragenden Impulsgeber für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze in der Region sein wird."

Weiter sagte Christian Amsinck: „Nach Auffassung der UVB stellt die nunmehr höchstrichterlich bestätigte Regelung der Planungsbehörde einen sinnvollen Kompromiss zwischen den Anliegen der Anwohner und den Erfordernissen eines wirtschaftlichen Flughafenbetriebs dar. Denn: Gegenüber der bestehenden 24-Stunden Fluggenehmigung für den Flughafen Schönefeld wird es mit der Eröffnung des neuen Flughafens im Sommer kommenden Jahres ein Nachtflugverbot
zwischen 0.00 und 5.00 Uhr sowie Flugeinschränkungen in den Tagesrandzeiten geben."

Mit der nun verbindlichen Regelung ist den Interessen der Anwohner Rechnung getragen. Bereits zu Beginn der Gerichtsverhandlung hatten die Berliner Flughäfen eine Prozesserklärung abgegeben, in der sie sich zu einer Ausweitung der passiven Lärmschutzmaßnahmen verpflichteten.

Das Gericht hat herausgehoben, dass die Planungsbehörde sich in den ihr eingeräumten planerischen Gestaltungsspielräumen bewegt hat. Hierzu sagt Amsinck: „Dieser Gestaltungsspielraum bietet der Behörde auch zukünftig die Möglichkeit, die Nachtflugregelungen an die Entwicklung des Flughafens anzupassen. Die nun abschließende Entscheidung zu den Tagesrandzeiten ist eine wichtige Weichenstellung für einen erfolgreichen Start des wichtigsten Infrastrukturprojektes der gesamten Region am 3. Juni 2012."

 

 

13. OKTOBER 2011

Berliner Wirtschaft zufrieden mit Leipziger Urteil – Jobmaschine Flughafen kann nun starten

Die IHK Berlin hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Flügen an den sogenannten Tagesrandzeiten begrüßt. Damit ist aus Sicht der Kammer der Weg nun frei für einen prosperierenden Flughafen. Nach Ansicht der IHK bedeutet das Urteil einen kräftigen Schub für die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Berlin-Brandenburg. Die Leipziger Richter hatten am Vormittag die Regelungen für Flüge zwischen 22-24 und 5-6 Uhr auf dem neuen Flughafen BER bestätigt und damit dem 2009 erlassenen Planergänzungsbeschluss ohne weitere Einschränkung stattgegeben.

„Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für die Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg. Mit dem nicht mehr anfechtbaren Urteil steht der Entwicklung von BER zur neuen Drehscheibe im Nordosten Deutschlands nichts mehr im Wege", erklärte IHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer am Donnerstag. Berlin kann sich nun als weltoffene Stadt nicht nur für Unternehmen und Touristen sondern auch für Fluggesellschaften präsentieren. Nach dieser Entscheidung lohnt es sich nun für die Airlines, ihre Flugzeuge am BER zu stationieren.“ 

Zufrieden äußerte sich der IHK-Präsident, dass mit dieser Gerichtsentscheidung nun Rechtssicherheit bestehe und der durch das brandenburgische Infrastrukturministerium gefundene Ausgleich zwischen den Verkehrsinteressen und Anwohnerbelangen bestätigt worden sei. Nun können wir durchstarten. Wir freuen uns auf den Tag der Eröffnung des neuen Airports und auf viele neue Arbeitsplätze in der Region“, so Schweitzer weiter.

Die Entscheidung der Leipziger Richter hat positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt im Luftverkehr der Region. Nach Expertenberechnungen schafft der neue Flughafen unter den jetzigen Voraussetzungen in den nächsten Jahren insgesamt ca. 40.000 Arbeitsplätze. Von Flügen zu den Randzeiten hängt die Attraktivität des Flughafens für die Airlines ab. Mit den bestätigten Reglungen haben die Fluggesellschaften jetzt die Möglichkeit, ihre Flugzeuge mit optimalen Umläufen einzusetzen und am BER zu stationieren und warten zu lassen. Der Flughafen verfügt nun über die notwendigen Rahmenbedingungen, seine Kapazität voll auszuschöpfen und mit Flügen am frühen Morgen und am späten Abend eine Hubfunktion zu übernehmen. Nicht zuletzt stärkt die heutige Entscheidung den Luftverkehrsstandort Deutschland insgesamt. Davon sind profitieren nicht nur Flughäfen sondern auch Produktions- und Dienstleistungsunternehmen.

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 13. Oktober 2011. - auch hier zu lesen

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