Koalitionsverhandlungen in Berlin

31.10.2011

 

 

TU Berlin: Appell an Koalitionäre: Wettbewerbsfähigkeit muss gesichert werden

 Vom Hochschulbau bis zur Betreuungsrelation - TU Berlin fordert schnelle Korrekturen von der Politik

  Technische Universität Berlin - 24.10.2011 - PE auch hier zu lesen

Die TU Berlin will die Koalitionsverhandlungen in Berlin nutzen, um die künftige Landesregierung auf einige zentrale Punkte aufmerksam zu machen, die in der kommenden Legislaturperiode maßgeblichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Universitäten haben werden. Insbesondere müssen folgende Themen bei der langfristigen Finanzplanung Beachtung finden:

1. Finanzierungssystem der Hochschulen
2. Bundesmittel in der Hochschulfinanzierung
3. Betreuungsrelation
4. Hochschulbau
5. Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes BerlHG

„Bei den Koalitionsgesprächen für eine neue Regierung in Berlin muss die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes eine herausgehobene Rolle spielen. Dazu bieten wir unsere Dialogbereitschaft an. Wissenschaft und Hochschulen sind mit die wichtigsten Lebensadern für diesen Standort. Die Leistungen können jedoch nur gehalten werden, wenn die Hochschulen angemessen ausfinanziert sind. Das betrifft insbesondere die Betreuung der Studierenden, die Ausstattung mit Personal und Flächen, die Stärkung der Hochschulautonomie sowie Investitionen in den Hochschulbau. Gerade vor der Herausforderung der doppelten Abiturjahrgänge in Berlin und Brandenburg im Jahr 2012 und der weiteren Profilierung Berlins als ‚Wissenskapitale‘ ist ein konstruktives Miteinander von Politik und Hochschulen wichtig. Dafür stehen wir als Partner bereit", sagt Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Präsident der TU Berlin.

Finanzierungssystem der Hochschulen
Die TU Berlin lehnt die im aktuellen Hochschulvertrag vereinbarte „Leis-tungsbasierte Hochschulfinanzierung" in der zurzeit gültigen Form weiterhin ab, da die damit verbundenen Risiken und Schwierigkeiten zu groß sind. Die Finanzierung ist in dem Modell abhängig von festgeschriebenen Leistungsparametern, die an entscheidenden Stellen, beispielsweise bei dem Parameter „Studierende im 1. Hochschulsemester", nicht durch die Hochschulen selbst beeinflusst werden können.
Die „Leistungsbasierte Hochschulfinanzierung" zwingt die Hochschulen außerdem dazu, quantitativ in allen Bereichen zu expandieren, so bei den Studierendenzahlen und Drittmitteln, um mit dem so zu erringenden finanziellen Mitteln die Preisaufwüchse aus Inflation und Tarifvereinbarungen bei gleicher Personalstärke auszugleichen. Diese Ausrichtung auf quantitative Expansion in allen Bereichen führt mittlerweile dazu, dass sich die Hochschulen bei den Ressourcen wie Flächen mehr und mehr über die Grenzen des Möglichen bewegen. Diese Entwicklung ist auch mit der Gefahr von Qualitätsverlusten verbunden.
Das System sollte diesbezüglich umgehend evaluiert und entsprechend modifiziert werden.

Bundesmittel in der Hochschulfinanzierung
Mit dem Hochschulvertrag für die Jahre 2010 bis 2013 sind erstmals Bundesmittel direkt zur Grundfinanzierung der Hochschulen eingesetzt worden. Gleichzeitig wurde faktisch der Landeszuschuss an die Hochschulen gesenkt. Mit diesem System fließt für jeden zusätzlich aufgenommenen Studierenden Bundesgeld an die Hochschulen. Das stellt ab dem Jahr 2014 insbesondere bei gleichbleibenden oder fallenden Studierendenzahlen eine Hypothek für den Landeshaushalt dar. Dann werden die Bundesmittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Hochschulen müssen aber ihre Leistung weiter erbringen, da die Studierenden im System aufgenommen wurden und zum Abschluss geführt werden sollen. Rund 100 Mio. €, die über mehrere Jahre mit zusätzlichen Studierenden von den Hochschulen des Landes erwirtschaftet wurden, fließen nur in einem Haushaltsjahr 2013 aus Bundesmitteln über das Land Berlin an die Hochschulen. In den Folgejahren muss das Land die Bundesmittel zunächst teilweise, nach Auslaufen des Hochschulpaktes II komplett kompensieren.

Betreuungsrelation
Die Betreuungsrelation für die Studierenden in Berlin ist im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sehr schlecht. Je nach Bemessungsgrundlage teilen sich in Berlin derzeit drei Studierende zwei Studienplätze. Möchte das Land Berlin seinen Aufgaben in Hinblick auf die Bereitstellung von ausreichenden und vor allem ausfinanzierten Studienplätzen erfüllen, sind erhebliche Anstrengungen in Bezug auf die Finanzierung von mehr (Lehr-)Personal notwendig.

Hochschulbau
Jährlich stehen der TU Berlin, die mehr als 200 Liegenschaften und Mietobjekte betreut, für kleine Bauinvestitionsmaßnahmen nur rund 5 Mio. € zur Verfügung. Außerdem sieht der Doppelhaushalt 2012/13 des Landes Berlin keinen Ansatz für große Bauvorhaben für die Universität vor. Der jetzt schon enorme Instandhaltungs- und Sanierungsstau steigt deshalb unvermindert an und kann aus eigener Kraft weder aufgehalten noch rückgängig gemacht werden. Die Folge sind erhebliche Nutzungs- und Betriebsbeeinträchtigungen. Dem erwünschten Ausbau der Universität stehen die Hemmnisse aus dem Baubereich massiv im Weg.

Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes BerlHG
Bei der kürzlich umgesetzten Novellierung des BerlHG wurde die Chance vertan, gemeinsam Änderungen abzustimmen, die den veränderten Bedingungen, beispielsweise im Bereich der gestuften Studiengänge, angemessen Rechnung tragen. Vielmehr wurde im neuen BerlHG das Vertrauen in die Autonomie, Reformfähigkeit und Selbststeuerung an vielen Stellen ohne Grund aufgegeben.

Die TU Berlin fordert deshalb die künftigen Koalitionspartner auf,






Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Stefanie Terp, Pressesprecherin der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: steffi.terp@tu-berlin.de

 

 

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