Senat verabschiedet Geschäftsverteilung

11.01.2012

Senat verabschiedet Geschäftsverteilung

Pressemitteilung
Berlin, den 10.01.2012 - auch hier zu lesen

Der Senat hat seine interne Geschäftsverteilung für diese Legislaturperiode beschlossen, mit der die Zuständigkeiten der einzelnen Senatsverwaltungen im Detail geregelt werden.

Damit werden die Änderungen der Ressortzuschnitte umgesetzt, die in der Koalitionsvereinbarung festgelegt wurden. Außerdem werden zusätzliche Aufgaben, die sich in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hatten, den Ressorts des neuen Senats zugeordnet.

Neu ist u. a. die Zuständigkeit der Senatskanzlei für Netzpolitik sowie für den Aufbau eines Musicboard. Im Bereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen werden die Aufgaben aufgenommen, die aus dem Partizipations- und Integrationsgesetz in der vergangenen Legislaturperiode entstanden sind. Festgelegt wurde auch, dass die Zuständigkeit für die Charité bei der Wissenschaftsverwaltung liegt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Forschung ist zuständig für die großen außeruniversitären Forschungsinstitute, darunter die Fraunhofer-Gesellschaft, und auch die Forschungsaspekte bei den Wirtschaftsschwerpunkten (Clustern) des Landes.

Im Personalbereich liegt die Hauptzuständigkeit weiterhin bei der Innenverwaltung, insbesondere die Zuständigkeit für die Beamtinnen und Beamten. Verhandlungspartner der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wird in Zukunft die Senatsverwaltung für Finanzen sein.

Die energiepolitischen Themenfelder wurden zwischen Umwelt- und Stadtentwicklungsressort einerseits sowie Wirtschaftsressort andererseits abgegrenzt - je nach inhaltlichem Schwerpunkt. Zum Beispiel wird beim Thema Elektromobilität die Wirtschaftsverwaltung federführend sein für die Berliner Bewerbung zum Bundesprogramm "Schaufenster Elektromobilität". Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist federführend bei allen für den Verkehr relevanten Aspekten der Elektromobilität.

Wie in jeder Legislaturperiode wird die Geschäftsverteilung des Senats nach Beteiligung der Personalvertretung im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht und auch elektronisch verfügbar sein.

zurück