Arbeitssenatorin Kolat zum Anerkennungsgesetz

02.04.2012

Senatorin Dilek Kolat: "Überfällige Erleichterungen bei der Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen"

Pressemitteilung
Berlin, den 02.04.2012 - auch hier zu lesen

Seit dem gestrigen Sonntag, den 01. April, gilt das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen". Dieses kurz „Anerkennungsgesetz" genannte Bundesgesetz verspricht wichtige Änderungen für Migrantinnen und Migranten, denen ihre ausländischen Berufsqualifikationen bisher nichts auf dem deutschen Arbeitsmarkt genutzt haben. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus können jetzt erstmals alle Personen, die über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen und eine Erwerbstätigkeit anstreben, prüfen lassen, ob ihr Abschluss einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.

Die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek Kolat erwartet, dass das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für einen großen Personenkreis spürbare Erleichterungen bringt: „Viele Einwanderinnen und Einwanderer arbeiten unter ihrem Qualifikationsniveau. Das ist eine Verschleuderung von Potenzial, die durch das neue Gesetz hoffentlich beendet wird. Gerade Berlin mit seinem Gründungsboom kann sich das nicht leisten!"

Alle Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen haben jetzt gleichermaßen einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Qualifikationen.

„Dadurch entsteht mehr Transparenz. Transparenz für die Zugewanderten über die Verwertbarkeit ihrer Qualifikation aber auch mehr Transparenz für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die diese Potenziale nutzen, um den Fachkräftebedarfs zu decken." Eine wichtige Chance, so Senatorin Kolat weiter, liege darin, dass jetzt auch Berufserfahrungen geltend gemacht werden und für den Berufseinstieg genutzt werden können.

In Berlin fehlen nach einer Studie der Prognos AG im Jahr 2030 bis zu 460.000 Fachkräfte. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Migrationshintergrund in Berlin liegt bei 22,6 Prozent. Bei Menschen ohne Migrationshintergrund liegt sie bei 10,6 Prozent.

Derzeit wird in Berlin über das vom Bund finanzierte und vom Integrationsbeauftragten koordinierte IQ Netzwerk, Integration durch Qualifizierung, eine kundennahe Beratungsstruktur aufgebaut, damit Antragsteller möglichst zeitnah ihre Abschlüsse prüfen lassen können und sich gegebenenfalls weiter qualifizieren können. Drei Projekte haben im IQ-Netzwerk bereits ihre Beratungsarbeit aufgenommen. Sie sind angesiedelt beim Türkischen Bund Berlin-Brandenburg e.V. sowie bei LIFE e.V.. Diese Stellen bieten Beratung in Deutsch, Englisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch an. Senatorin Kolat informierte sich am Montag vor Ort im Club Dialog e. V. über die Umsetzung des neuen Anerkennungsgesetzes.

Weitere Informationen zur Beratung durch das IQ Netzwerk finden Sie unter: http://www.berlin.de/lb/intmig/themen/ausbildung/iqnb.html.

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