28.11.2012
27.11.12, Pressemitteilung - auch hier zu lesen
Am heutigen Dienstag, den 27. November 2012 ist der neue Berliner Klimaschutzrat zu seiner konstituierenden Sitzung in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammengetreten.
Die von Umweltsenator Michael Müller in das Gremium berufenen 16 Mitglieder sind ausgewiesene Experten für Klima-, Umwelt- und Energiefragen aus Wissenschaft, Forschung und Energiewirtschaft, darunter auch Verbandsvertreter aus Berlin wie z.B. von IHK, BBU und BUND. Aufgabe des unabhängigen Expertenkreises ist die umfassende Beratung des Berliner Senats in der Klimaschutzpolitik.
Angesichts der mit den globalen klimawandelverbundenen komplexen Aufgaben und Fragestellungen wird sich der Berliner Klimaschutzrat mit einem breiten Themenspektrum auseinandersetzen. In der konstituierenden Sitzung, an der auch Senator Michael Müller und Staatssekretär Christian Gaebler teilnahmen, wurden die Arbeitsschwerpunkte erörtert diskutiert und ein Vorstand gewählt.
Senator Michael Müller unterstrich die große Bedeutung das Klimaschutzrates für den Senat: „Ich möchte die Fachkompetenz des Rates von Beginn an bei der Erarbeitung von Konzept- und Programmentwürfen mit einbeziehen. Davon wird die Arbeit der Verwaltung profitieren, wir erhalten frühzeitig und kontinuierlich eine kenntnisreiche Bewertung und Ergänzung unserer politischen Initiativen und Lösungsansätze."
Die Zielstellungen des Senats, Berlin bis zum Jahr 2050 zur klimaneutralen Stadt zu machen, ist eine besondere Herausforderung. Deshalb wird in Kürze eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die der Klimaschutzrat ebenso begleiten wird, wie die hierauf aufbauende Entwicklung eines integrierten strategischen Energie- und Klimaschutzkonzeptes. Auch die Erarbeitung eines Rechtsrahmens für die Begleitung der Energiewende im Land Berlin in Form eines Energiewendegesetzes soll der Klimaschutzrat unterstützen. Neben dem Klimaschutz bekommt die Anpassung an nicht mehr abwendbare Auswirkungen des sich verändernden Weltklimas zunehmend Bedeutung. Vor diesem Hintergrund berät der Klimaschutzrat den Senat auch bei der Einrichtung eines fachübergreifenden Klimafolgenmonitorings für Berlin.
Die Inanspruchnahme von externem, unabhängigem Sachverstand in energie- und klimapolitischen Fragen durch den Berliner Senat hat bereits Tradition. Der Klimaschutzbeirat wurde erstmals 2007 berufen und kann auf eine fünfjährige erfolgreiche Tätigkeit in wechselnder Besetzung zurückblicken. Sein Vorläufer war der auf der Grundlage des Berliner Energiespargesetz von 1990 eingesetzte Energiebeirat.
Die Mitglieder des heute wieder konstituierten Klimaschutzbeirats sind: