Streit um Windkraft in Brandenburg

12.12.2012

Land untersagt Flächennutzungsplanung im Milower Land

Pressemitteilung 11.12.2012- auch hier zu lesen

Potsdam - Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat die Weiterführung der Flächennutzungsplanung in der Gemeinde Milower Land untersagt, weil die Gemeinde in ihrem Teilflächennutzungsplan zur Steuerung von Windkraftanlagen eine Fläche ausgewiesen hat, die im Widerspruch zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming steht. Die Fläche liegt außerhalb eines Windeignungsgebiets.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat der Gemeinde Milower Land zunächst für zwei Jahre die Weiterführung ihrer Planung untersagt, da die kommunale Flächennutzungsplanung den in Aufstellung befindlichen Zielen der Regionalplanung widerspricht.

Die Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg sieht den weiteren Ausbau der Windenergie vor. Gleichzeitig soll die Steuerung der Ausweisung von Windeignungsgebieten dafür sorgen, dass die Konflikte bei der Flächennutzung so gering wie möglich sind. Die erfolgreiche Umsetzung der energiepolitischen Ziele erfordert zudem eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Diese Aufgaben erfüllt die Regionalplanung mit der Aufstellung von entsprechenden Regionalplänen. Aufgrund der widerstreitenden Interessen sind aufwändige Planverfahren mit umfassenden Beteiligungsverfahren erforderlich. Zum Entwurf des Regionalplans in der Region Havelland-Fläming liegen über 3.500 Stellungnahmen von Bürgern und Behörden vor. Eine sachgemäße Abwägung dieser Stellungnahmen erfordert Zeit.

Mit der Genehmigung der Flächennutzungsplanung der Gemeinde Milower Land würden jedoch vorzeitig vollendete Tatsachen geschaffen werden, die die Steuerung der Windenergienutzung in der Region durch Ausweisung von Windeignungsgebieten erschweren bzw. unmöglich machen würden.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung macht von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch und untersagt die Flächennutzungsplanung einer einzelnen Gemeinde zur Unterstützung der Steuerung durch die Regionalplanung. Der § 14 des Raumordnungsgesetzes (ROG) und Artikel 14 des Landesplanungsvertrags sehen vor, dass Planungen (Teilflächennutzungspläne oder Bauleitpläne von Gemeinden) und Maßnahmen (also zum Beispiel Anträge von Windbetreibern auf Genehmigung von Windkraftanlagen nach BImschG) von der Gemeinsame Landesplanungsabteilung untersagt werden können, wenn diese die Verwirklichung von in Aufstellung befindlichen Zielen wesentlich erschweren oder unmöglich machen würden.

Derzeit laufen bereits drei weitere Untersagungsverfahren in der Region Havelland-Fläming. Weitere Verfahren in den Regionen Havelland-Fläming und Lausitz-Spreewald sind absehbar.

zurück