Neuer Abfallwirtschaftsplan Brandenburg

18.12.2012

17.12.2012

Neuer Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg in Kraft getreten

Potsdam -

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 Die abfallwirtschaftlichen Strukturen und Entsorgungsanlagen im Land Brandenburg sichern auch zukünftig die Entsorgung in unserer Region. Dies ist die Kernaussage der aktuellen Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes, der jetzt veröffentlicht wurde. Einerseits geht es um die Vermeidung und Verwertung von Abfällen, andererseits aber auch um deren sichere Beseitigung. Abfälle entwickeln sich immer mehr zu einer wichtigen einheimischen Rohstoffquelle, deren Bedeutung ständig zunimmt. „Jede zusätzlich aus Abfall gewonnene Tonne Sekundärrohstoff, die der produzierenden Wirtschaft zur Verfügung gestellt wird, schont gleichzeitig die Natur und verbessert die Klimabilanz", so Umweltministerin Anita Tack.

Deshalb müssen die noch im Restabfall vorhandenen Wertstoffpotenziale in den kommenden Jahren weiter ausgeschöpft werden. Voraussetzung dafür ist der weitere Ausbau der bestehenden Erfassungssysteme. Das ist eine Herausforderung, vor allem in ländlichen Regionen, zumal dies nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger geschehen darf. Aus diesem Grund muss die Verantwortung für die Erfassung der Abfälle auch künftig in einer Hand liegen: Die Kommunen regeln die Abfallentsorgung von privaten Haushalten und die private Entsorgungswirtschaft kümmert sich mit ihrem Know-how um die Aufbereitung und Verwertung der eingesammelten Abfälle. „Das ist ein fairer Ausgleich, bei dem alle gewinnen: Bürger, Wirtschaft und Umwelt", betont die Ministerin.

Die Prognosen zum Aufkommen gefährlicher Abfälle und zum Bedarf entsprechender Entsorgungsleistungen zeigen, dass auch für diesen Bereich im Land keine Entsorgungsengpässe zu erwarten sind. Die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) hat sich in den letzten 15 Jahren zu einer leistungsfähigen Serviceeinrichtung für die Abfallwirtschaft entwickelt und wird auch zukünftig eine maßgebliche Rolle bei der behördlichen Steuerung und Kontrolle der Abfallentsorgung im Land spielen.

Die aktuelle Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans des Landes Brandenburg ist am 12. Dezember 2012 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten (Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 49). Erstmals wurden die Planungsinhalte zu den Siedlungsabfällen und zu den gefährlichen Abfällen zeitgleich in einem Dokument veröffentlicht.

Auf der Grundlage einer Prognose zu den zu erwartenden Abfallmengen und zu den zur Verfügung stehenden Entsorgungskapazitäten konnte bis zum Jahr 2020 Entsorgungssicherheit nachgewiesen werden. Sowohl für die Aufbereitung und Behandlung von verwertbaren Abfällen als auch von Restabfällen stehen im Land Brandenburg ausreichend geeignete Anlagenkapazitäten zur Verfügung. So hat es seit dem letzten veröffentlichten Abfallwirtschaftsplan aus dem Jahr 2006 einen deutlichen Zuwachs bei Kraftwerkskapazitäten für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen gegeben. In diesen Anlagen werden die zuvor aus dem Restmüll abgetrennten Anteile mit hoher Energieeffizienz verbrannt. Die dabei gewonnene Energie wird von vor Ort befindlichen Produktionsanlagen, z.B. für die Papier- oder die Zementherstellung, genutzt.

In den letzten Jahren hat die stoffliche Verwertung getrennt gehaltener Abfälle zugenommen. Neben den traditionell hohen Sammelmengen für Altpapier und Altglas war insbesondere bei biogenen Abfällen und Elektroaltgeräten ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen. Es gibt aber noch Reserven. Auch der Anteil von Altkunststoffen im Restmüll ist noch zu hoch. Das im letzten Sommer in Kraft getretene novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz erfordert in den kommenden Jahren weitere Aktivitäten zur getrennten Wertstofferfassung. So besteht ab 2015 beispielsweise die Pflicht zur getrennten Bioabfallsammlung. Viele der für die kommunale Abfallentsorgung zuständigen Landkreise, kreisfreien Städte und Abfallzweckverbände haben bereits mit den erforderlichen konzeptionellen Vorarbeiten begonnen.

Das im Plan ausgewiesene verfügbare Deponievolumen reicht für mineralische Abfälle noch für mindestens zehn Jahre, für behandelte Siedlungsabfälle noch über zwanzig Jahre. Darüber hinaus existieren Reserven an bestehenden Deponiestandorten. Durch die zunehmende Nutzung von Abfällen und die umfassende Restabfallbehandlung sind die Ablagerungsmengen auf den Deponien in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen. Wurden vor 20 Jahren im Land Brandenburg jährlich noch über vier Millionen Tonnen Abfälle auf 55 Deponien abgekippt, waren es im vergangenen Jahr nur noch ca. ein halbe Million Tonnen. Die Zahl der öffentlich zugänglichen Deponien hat sich auf acht reduziert.

Damit sich dieser positive Trend fortsetzt, sind vor allem bei der Bauabfallentsorgung weitere Anstrengungen erforderlich. Das Trennen, die intensive Aufbereitung sowie die Erschließung neuer Anwendungsbereiche für Recyclingbaustoffe haben unbedingt Vorrang vor einfachen Verfüllmaßnahmen. Entsprechenden Stellungnahmen der Vertreter der Bau- und Entsorgungswirtschaft im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Kreislaufwirtschaftsgesetz zu Gunsten eines hochwertigen Bauabfallrecyclings müssen jetzt Taten folgen. „Deponien sollten in Zukunft nur noch eine Reservefunktion haben. Unser Augenmerk muss vielmehr auf die Rückgewinnung der Rohstoffe gerichtet sein, die in den meisten der in Jahrzehnten aufgehäuften Altdeponien schlummern", sagte Tack.

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Abfall und Abfallwirtschaft

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