Senat beschließt Bürgschaftskonzept für KMU
30.01.2013
Senat beschließt Bürgschaftskonzept
Pressemitteilung
Berlin, den 29.01.2013
Senatorin Yzer: Wirtschaftliche Dynamik soll weiter wachsen
Kleine und mittlere Unternehmen können künftig leichter Vorhaben und Investitionen finanzieren. Dazu hat der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, ein neues Bürgschaftskonzept beschlossen. Zum einen wurde der Bürgschaftsrahmen für den Bereich der Bürgschaftsbank Berlin auf 1,25 Mio. EUR erhöht. Zum anderen wurde bei der Investitionsbank Berlin ein neuer Bürgschaftsfonds mit EU-Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE-Fonds) eingerichtet. Dieser soll Investitionsfinanzierungen von 1,25 bis 5 Mio. EUR in Industrieunternehmen und produktionsnahen Wirtschaftsbereichen unterstützen. Neben Zuschüssen und Darlehen kommt der Bürgschaft damit eine ganz besondere Bedeutung zu.
Senatorin Yzer: „Mit dem neuen Bürgschaftsprogramm wollen wir die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Berlin weiter steigern. Kleinere und mittlere Unternehmen können mit dem neuen Bürgschaftsprogramm einfacher Investitionen finanzieren."
Insgesamt umfasst das neue Bürgschaftsprogramm vier Bausteine:
- Baustein 1: Bürgschaften über die Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg GmbH nun bis 1,25 Mio. EUR Bürgschaftssumme.
- Baustein 2: Der EFRE-Bürgschaftsfonds leistet kleinen und mittleren Berliner Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, insbesondere in den Berliner Clustern, bei der Investitionsfinanzierung von 1,25 bis 5 Mio. EUR Unterstützung. Ansprechpartner hierfür ist die Investitionsbank Berlin. Zur Pressemitteilung der IBB »
- Baustein 3: Für alle Vorhaben, die der EFRE-Bürgschaftsfonds nicht begleiten kann, steht das Landesbürgschaftsprogramm zur Verfügung. Betreut wird das Programm, mit dem Investitionsvorhaben bis 10 Mio. EUR begleitet werden können, ebenfalls durch die Investitionsbank Berlin.
- Der Baustein 4 ist für Großvorhaben von über 10 Mio. EUR über eine sog. Bund-/Länderbürgschaft vorgesehen.
Fakten zum Bürgschaftskonzept
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Berliner Wirtschaft erzielt in den vergangenen Jahren wieder hohe Wachstumszahlen. Die Zahl der Erwerbstätigen steigt deutlicher als in anderen Bundesländern. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dafür sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die den Strukturwandel bewältigt haben oder neu entstanden sind. Gerade solche Unternehmen haben aber Schwierigkeiten, für die von ihnen geplanten Vorhaben Kredite zu erhalten, da sie nicht in der Lage sind, die von Banken geforderten Sicherheiten zur Verfügung zu stellen.
Zahlen über Bürgschaften
In den vergangenen 5 Jahren konnten knapp 1.600 Bürgschaften bei einem Kreditvolumen von 300 Mio. EUR übernommen werden. Dadurch konnten über 700 Existenzgründungen unterstützt und über 22.000 Arbeitsplätze erhalten bzw. neu geschaffen werden. Das Bürgschaftsvolumen betrug dabei knapp 230 Mio. EUR.
Auf das Jahr heruntergebrochen bedeutet das durchschnittlich:
- ca. 320 Bürgschaften
- rund 60 Mio. EUR Kreditvolumen
- rund 45 Mio. EUR Bürgschaftsvolumen
- ca. 4450 gesicherte bzw. geschaffene Arbeits- und Ausbildungsplätze
- ca. 145 Existenzgründungen
Ablauf des Bürgschaftsverfahrens
Unternehmen, die eine Bürgschaft bekommen möchten, müssen in der Regel einen Antrag über die jeweilige Hausbank stellen. Die IBB und die BBB prüfen jeden Einzelfall und legen diesen im Falle eines positiven Votums dem Bürgschaftsausschuss zur Vergabeentscheidung vor.
In dem Bürgschaftsausschuss sind neben der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung die Berliner Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer vertreten, in Angelegenheiten der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg zusätzlich Vertreter der Banken. Entscheidend für die Übernahme einer Bürgschaft sind im Wesentlichen die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens, die Kompetenz der Unternehmerin oder des Unternehmers und volkswirtschaftliche Effekte wie Steuern und Arbeitsplätze. Die Bearbeitungszeiten der Anträge sind relativ kurz. Wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen, ist von einer Bürgschaftszusage innerhalb von 4 bis 6 Wochen auszugehen.
Antragstellung zusammen mit der Hausbank bei der IBB oder der BBB, Bürgschaftsentscheidung innerhalb von ca. 4 bis 6 Wochen ab Antrag
Förderfähig sind Gründungs- und Erweiterungsinvestitionen, damit verbundene Betriebsmittel sowie Auftragsvor- und Projektfinanzierungen von KMU bzw. reine Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Auftragsvorfinanzierung)
Bürgschaftsvolumen
- BBB bis 1,25 Mio. EUR
- IBB 1,25 bis 5 Mio. EUR EFRE-Bürgschaftsfonds
- IBB bis 10 Mio. EUR Landesbürgschaft
- IBB über 10 Mio. Bund-/Länderbürgschaft
Bürgschaftsumfang: 60 % bis zu 80 % des Kreditbetrages
Umfang der Bürgschaften
Es werden Bürgschaften für Kredite gewährt, die einen möglichen Ausfall gegenüber der Hausbank (Kreditgeber) abdecken. Direkte Bürgschaften gegenüber Unternehmen sind nicht zulässig. Bürgschaften werden übernommen:
- bis zu 1,25 Mio. EUR von der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg
- bis 10 Mio. EUR vom Land Berlin über die Investitionsbank Berlin
- über 10 Mio. EUR vom Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer Bund-/Länderbürgschaft über die Investitionsbank Berlin
Nutzen für kleine und mittlere Unternehmen
- Die Risikoreduzierung durch Bürgschaften beeinflusst die Kreditentscheidung von Banken und Sparkassen positiv: Kein rentables Vorhaben muss daran scheitern, dass es dem KMU an Sicherheiten fehlt
- Bürgschaften/Garantien sind insbesondere für kleine Mittelständler wichtig, die oftmals nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen.
- Mit Bürgschaften/Garantien rücken KMU in eine bessere Bonitätsklasse; damit verbessern sich die Kreditkonditionen.
- Unverzichtbar ist die Stellung von Bürgschaften für Existenzgründer, gerade für junge Frauen und Männer, die erst am Beginn ihrer Karriere stehen.
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IBB begrüßt neuen EFRE-Bürgschaftsfonds
Kleine und mittlere Berliner Unternehmen erhalten künftig noch mehr Unterstützung. So hat der Senat heute einen neuen Bürgschaftsfonds mit EU-Mitteln (EFRE-Fonds) beschlossen, der mit Bürgschaften zwischen 1,25 und 5 Mio. Euro Investitionsfinanzierungen in Industrieunternehmen und produktionsnahen Wirtschaftsbereichen, insbesondere den Berliner Clustern, unterstützen soll. Der Fonds wird bei der Investitionsbank Berlin (IBB) angesiedelt sein.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Senats“, sagt Ulrich Kissing, Vorsitzender des Vorstandes der IBB. „Viele Unternehmen, gerade in den Clustern, sind klein, jung und verfügen über wenig Sicherheiten. Deshalb kommen sie schwerer an Kredite bzw. müssen höhere Zinsen zahlen. Mit unserem neuen EFRE-Bürgschaftsfonds können wir die Finanzierungssituation dieser Unternehmen verbessern.“
Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt 16 Mio. Euro bis 2015, wobei 50% dieser Summe aus EFRE-Mitteln bestehen. Die übrigen 8 Mio. Euro sind Mittel der IBB. Das Fondsvolumen von 16 Mio. Euro ermöglicht ein tatsächliches Bürgschaftsvolumen von rund 50 Mio. Euro.
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Berlin, den 29. Januar 2013 - Pressemitteilung auch hier zu lesen