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Folgekosten der Energiewende gerecht verteilen

18.10.2011

Folgekosten der Energiewende gerecht verteilen

Brandenburg fordert bundesweite Umlage der Netzausbaukosten

Presseinformation vom 17.10.2011 - auch hier zu lesen

„Die Folgekosten der Energiewende müssen gerecht verteilt werden. Es kann nicht sein, dass in Bundesländern wie Brandenburg, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien stark vorantreiben - und damit auch die Bundesregierung bei der Umsetzung der Energiewende und beim Erreichen ihrer energiepolitischen Ziele am meisten unterstützen -, Verbraucher durch höhere Strompreise benachteiligt werden", sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers heute.

Am Wochenende hatten zahlreiche Netzbetreiber zum Teil drastische Preiserhöhungen angekündigt. „Schon heute besteht bei den Netzentgelten ein deutliches Ost-West-Gefälle. Ziehen die Preise weiter an, bedeutet dies, dass die eh schon stärker gebeutelten Verbraucher im Osten Deutschlands noch einmal zusätzlich belastet werden. Hohe Netzentgelte gefährden zudem in strukturschwachen Regionen die Ansiedlung stromintensiver Industriekunden", sagte Minister Christoffers.

„Die sozialen Kosten der Energiewende - die sich nicht nur aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ergeben, sondern durch die Systemintegration der Erneuerbaren Energien bedingt sind - werden in den nächsten Monaten wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Debatte sein."

Brandenburg werde sich auch weiterhin für eine bundesweite Umlage der Netzausbaukosten einsetzen, betonte Christoffers. Ein im brandenburgischen Wirtschafts- und Europaministerium eingerichtetes Fachforum erarbeitet gegenwärtig Vorschläge, wie eine bundesweite Netzumlage aussehen kann. Diese Vorschläge will Minister Christoffers seinen Länderkollegen bei der Herbstsitzung der Wirtschaftsministerkonferenz unterbreiten. Von dort könnte dann der Bundesregierung ein Vorschlag übermittelt werden. „Die Kosten für den Leitungsbau müssen auf alle Bundesländer umgelegt werden und nicht nur auf die Regionen, in denen ein beschleunigter Ausbau der Netze erfolgt", unterstrich Christoffers einmal mehr. 

Hintergrund:

In den nächsten Jahren besteht in den Bundesländern, die sich wie Brandenburg besonders für den Ausbau der erneuerbaren Energien einsetzen, ein erheblicher Zuwachs an Einspeiseleistung. Hierfür ist ein weiterer Netzausbau seitens der Netzbetreiber erforderlich. Die Investitionen werden auf die Netzentgelte umgelegt und führen damit auch bei den Verbrauchern im jeweiligen Netz zu höheren Stromkosten. Da der Netzausbaubedarf regional sehr unterschiedlich ist, führt dies auch zu einem unterschiedlichen Anstieg der Netzkosten und damit der Netzentgelte.

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 17. Juni 2011 auf Mitinitiative Brandenburgs bereits beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, einen bundesweiten Mechanismus zum Ausgleich der Belastungen durch die Integration Erneuerbaren Energien ins Netz zu installieren. Diesem von der Mehrheit der Länder unterstützten  Vorschlag ist der Bundestag bisher aber nur durch eine unverbindliche "Kann-Regelung" gefolgt. Ein Antrag vom Land Brandenburg in der Bundesratssitzung am 23. September, die Kann- durch eine Muss-Vorschrift zu ersetzen, fand keine Mehrheit.

„Das Fehlen bundeseinheitlicher Regelungen führt zu ungerechtfertigten Strompreiserhöhungen in den Regionen mit einem hohen Anteil an Erneuerbaren Energien und stellt einen sozialen Nachteil sowie einen Wettbewerbsnachteil für die betroffenen Bundesländer dar", betonte Minister Christoffers.

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