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Erdöl- und Erdgasförderung in Brandenburg

01.08.2013

„Erdöl ist ein Rohstoff mit Potenzial in Brandenburg"

Minister Christoffers misst Erschließung von Lagerstätten industriepolitische Bedeutung bei

 PE MWE 31.7.2013 - auch hier zu lesen

 

 

Potsdam. „Zwar ist Brandenburg nicht das typische Erdöl- und Erdgasland. Aber es gibt Potenziale: Derzeit sind vier Firmen auf dem Gebiet der Exploration tätig oder bereiten diese vor. Damit könnten sich Erdöl und Erdgas zu einem ernst zu nehmenden Faktor bei der energetischen Nutzung heimischer Rohstoffe entwickeln - auf die wir in unserer Energiestrategie 2030 setzen. Die Erschließung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten ist  aus industriepolitischer Sicht von Bedeutung für das Land Brandenburg. Wichtige Faktoren wären auch die daraus resultierenden Steuereinnahmen und neu entstehende Arbeitsplätze." Das erklärte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers heute in Potsdam. Anlass war die Vorstellung der Pläne der CEP Central European Petroleum GmbH (CEP).

Die CEP ist im Herbst vorigen Jahres bei Explorationstätigkeiten westlich des Schwielochsees in der Niederlausitz auf Erdölvorkommen gestoßen. Angetroffen wurde eine Lagerstätte mit einem Vorrat von rund 15 Millionen Tonnen. Derzeit bereitet die Firma CEP die Erdölgewinnung im Feld Lübben vor. Die Förderung könnte in den nächsten Jahren beginnen. Der CEP wurde bereits im Oktober 2007 vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die bergrechtliche Erlaubnis erteilt, das Feld Lübben zu erkunden.

Der Präsident des LBGR Dr. Klaus Freytag sagte: „Das Land Brandenburg ist mehr als eine märkische Streusandbüchse und bei weitem kein rohstoffarmes Land. Um dies zu unterstreichen, hat mein Amt aktuell eine Karte zum Bergbau in Brandenburg und Berlin aufgelegt, in der alle Bergbaubetriebe und die Nutzung der unterschiedlichen Rohstoffpotenziale textlich, kartographisch und tabellarisch dargestellt sind."

Differenziert wird in dieser Karte nach Braunkohle, Sanierungsbergbau, Steine- und Erdenlagerstätten, Erdöl/Erdgas, Erdwärme, Sole sowie Untergrundspeichern/Erdwärmespeichern.

Zur Information:

Mehr als 90 Prozent der Erdöl-/Erdgasförderung in Deutschland finden in den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen statt. Deutschland besitzt etwa 50 produzierende Erdölfelder und etwa gleich viele Erdgasfelder. Die deutsche Gesamtproduktion belief sich im letzten Jahr auf etwa 2,6 Millionen t Erdöl und etwa 11,7 Milliarden m3 Erdgas pro Jahr.

In Brandenburg werden derzeit nur in einer Produktionsstätte in Kietz Erdöl und Erdölbegleitgas in einer Größenordnung von 20.000 t pro Jahr gewonnen. Dabei hat die Exploration auf Erdöl und Erdgas bereits zu DDR-Zeiten ab den 1950er Jahren begonnen. Mit der politischen Wende kamen diese Tätigkeiten zum Erliegen und wurden erst in den vergangenen Jahren wieder aufgenommen.

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http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.337367.de

 

 

Von einem Verzicht auf Förderabgaben kann keine Rede sein

- Christoffers zur Kritik von Bündnis 90/ Die Grünen –

Potsdam. „Im Oktober vergangenen Jahres hatten wir in unserer Antwort auf eine kleine Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen zum Ausdruck gebracht, dass es dem Land Brandenburg aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, auf die Förderung von Erdöl in Kietz Abgaben zu erheben. Im Einigungsvertrag wurde festgelegt, dass das Bergrecht der DDR in Kietz zur Anwendung kommt, Abgaben sind darin nicht vorgesehen. Nun aber beginnt das Unternehmen CEP aller Voraussicht nach 2017 mit der Förderung von Erdöl, auf Basis einer entsprechenden Verordnung wird dann auch eine Abgabe festgesetzt. Die Höhe richtet sich nach dem Marktwert des geförderten Öls. Da außer in Kietz weder Erdöl noch Erdgas in Brandenburg gefördert werden, halte ich es für nachvollziehbar, dass derzeit keine Abgaben nach geltendem Bergrecht erhoben werden, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers heute.

Hintergrund:

Um die nach der politischen Wende zum Erliegen gekommene Erkundung der Industrie auf neue Erdöl- und Erdgasvorkommen im Land zu unterstützen, wurde nach 2004 durch das Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Bergverwaltung vereinbart, die nach § 31 BBergG mögliche Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas befristet für jeweils 5 Jahre nicht zu erheben. Derzeit wird durch die 2. Änderungsverordnung zur Brandenburgischen Förderabgabeverordnung vom 16. Juni 2010 eine Befreiung von der Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas bis zum 31.12.2015 erteilt. Eine über das Jahr 2015 hinausgehende Befreiung ist nicht beabsichtigt.

Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die beabsichtigen, ab dem Jahr 2016 Erdöl oder Erdgas im Land Brandenburg zu fördern, mit der Erhebung einer Förderabgabe auf der Grundlage des BBergG rechnen müssen. Über deren konkrete Ausgestaltung wird das Wirtschaftsministerium rechtzeitig und in einem transparenten Prozess informieren.

 

letzte Änderung am 02.08.2013

 

 

 

 

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