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Ein Solidarpakt für Bildung und Forschung

19.06.2011

Ein Solidarpakt für Bildung und Forschung

Vorschlag von BBAW-Präsident Günter Stock auf dem Leibniztag

Der Solidarpakt für die ostdeutschen Bundesländer, der offiziell 2019 ausläuft, sollte befristet verlängert und dann für Aufgaben der Bildung und Forschung verwendet werden. Diesen Vorschlag machte der Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Günter Stock, am Samstag in seiner Festrede auf dem traditionellen Leibniztag seiner Institution. Stock begründete seinen Vorstoss zum einen mit den jetzt schon erkennbaren Effekten der Schuldenbremse in einigen Bundesländern. So stehe Berlin zusammen mit drei anderen Ländern unter haushaltsrechtlicher Beobachtung, damit nicht weitere Schulden gemacht werden. Dies finde in einer Situation statt, in der das Land Berlin mit seinen Wissenschaftseinrichtungen viele exzellente Fachkräfte ausbilde, die dann in andere Bundesländer „exportiert" würden. Zu zweiten sollte jetzt schon mit Überlegungen begonnen werden, wie es nach dem Auslaufen der Exzellenzinitiative II ab 2017 finanziell weitergehen könne. Zwar bestehe in der deutschen Wissenschaft aktuell keine Finanznot (einige Bundesländer ausgenommen). Dennoch sei es, weil Wissenschaft auf langfristigen Planungsprozessen aufsetze, durchaus jetzt schon angebracht, sich Gedanken über die absehbare Entwicklung zu machen.

Stocks Vorschlag geht dahin, den 1995 eingerichteten Solidarpakt für die neuen Bundesländer nach dem Auslaufen der Regionalförderung im Jahre 2019 so zu verstehen, dass es auch „eine Solidarität mit den nachwachsenden Generationen" gebe, und für deren Bildung eine nennenswerte zusätzliche Ressource bereitzustellen. In einer begrenzten Verlängerung sollten die Mittel des Solidarpaktes dann für Zwecke der Bildung und Forschung in ganz Deutschland verwendet werden, und zwar über die gesamte Bildungskette hinweg, von der frühkindlichen Betreuung bis hin zur universitären Ausbildung. Es gehe um eine Großinvestition zum Umbau und Ausbau der noch unvollständigen Bildungskette in Deutschland. Zahlen zu Finanzvolumina nannte Stock nicht.

Hintergrundinformationen

Auf der Einnahmeseite gibt es den „Solidaritätszuschlag" (ugs „Soli"). Er beträgt gemäß § 4 SolzG derzeit 5,5 Prozent der Lohnsteuer / Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Das Aufkommen des Solidaritätszuschlags machte im Jahr 2009 knapp 12 Mrd. Euro aus (1)

Auf der Ausgabenseite gibt es den „Solidarpakt" zwischen dem Bund und den Ländern. Er wurde 1995 eingerichtet, um in den neuen Bundesländern „teilungsbedingte Rückstände bei der Infrastruktur zu beseitigen sowie die unterproportionale kommunale Finanzkraft auszugleichen" (2) . Als sich 2001 zeigte, dass sich dies nicht innerhalb eines Jahrzehnts bewältigen ließ, wurde der „Solidarpakt II" mit einer Laufzeit für die Jahre von 2005 bis 2019 und einem Volumen von 105 Mrd Euro beschlossen. Das Geld wird in abnehmenden Jahresscheiben an die sechs Bundesländer in Ostdeutschland vergeben. Berlin und Brandenburg erhalten davon ein Drittel (Berlin 19, Brandenburg 14 Prozent). Im Jahr 2011 werden 8 Mrd Euro verteilt, die letzte Jahrestranche in 2019 soll 2,1 Mrd Euro umfassen. Auseinandersetzungen gab es in den letzten Jahren, weil diese Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) von den Ländern nur teilweise für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden.

Der Vorschlag einer Umwidmung der Solidarpaktmittel, auch in Richtung Bildung, wurde in der Vergangenheit wiederholt gemacht. So regte im Juni 2008 der damalige Grünen-Chef Reinhard Bütikofer an, den für den Aufbau Ost eingeführten Solidaritätszuschlag über 2020 hinaus fortbestehen lassen und in einen "Bildungssoli" umzuwandeln (3). Die SPD setzte im Bundestags-Wahlkampf 2009 auf die „Einführung eines Solidaritätszuschlags für Bildung" (4). Im Januar 2011 brachten die Grünen im Bundestag einen Antrag ein, mit dem Ziel, die "überschüssigen Mittel aus dem Solidarpakt" zu einem sogenannten Bildungssoli umwidmen, "um die notwendigen Vorhaben in der Bildungspolitik finanzieren zu können" (5). Auch solle das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich - eine fatale Vereinbarung der letzten Föderalismusreform - wieder aufgehoben werden. Wortlaut des Antrags: (6). Der Antrag wurde im Bundestag am 10.06.2011 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Union und FDP abgelehnt (7). Hier eine Zusammenfassung der Argumente in einer Vorlage des Bildungsausschusses (8).

Manfred Ronzheimer für InnoMonitor Berlin-Brandenburg

(1) http://de.wikipedia.org/wiki/Solidaritätszuschlag

(2) http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/BODL/soliII.html?nn=816912

(3) http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,559422,00.html

(4) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,612238,00.html

(5) http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_01/2011_034/02.html

(6) http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/044/1704436.pdf

(7) http://www.wkdis.de/rechtsnews/bundestag-lehnt-antraege-zur-bildungszusammenarbeit-zwischen-bund-und-laendern-ab-202373

(8) http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/060/1706091.pdf

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