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Sonderprüfung für Forschungsreaktor BER II

25.06.2011

 

Sonderprüfung für Forschungsreaktor BER II

Beschluß des Abgeodnetenhauses - HZB widerspricht „Kontraste"-Bericht

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich in seiner 85. Sitzung am Donnerstag, 23.06.2011, für eine außerordentliche Sonderüberprüfung des Forschungsreaktors BER II in Berlin-Wannsee ausgesprochen. Die in dieser Richtung von der Senatsumweltverwaltung eingeleiteten Maßnahmen wurden begrüßt (1). Diese vollständige Sicherheitsüberprüfung des Berliner Forschungsreaktors solle vor der Entscheidung über den Weiterbetrieb erfolgen. Der Reaktor ist zur Zeit wegen planmäßiger Umbauarbeiten abgeschaltet, voraussichtlich bis Mitte August.

Grundlage des Parlamentsbeschlusses war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vom 20. Juni 2011, die dort auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefaßt wurde. (2)

Nach diesem Beschluß soll die Reaktor-Prüfung an Hand des von der Reaktor-Sicherheitskommission erstellten „Anforderungskatalogs für anlagenbezogene Überprüfungen deutscher Kernkraftwerke in Folge der Ereignisse in Fukushima (Japan)" erfolgen. Die Öffentlichkeit und das Berliner Abgeordnetenhaus sollen zeitnah über die Ergebnisse der Überprüfung unterrichtet werden.

Weiter fordert das Parlament den Senat auf, sich beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für eine Ausweitung des Flugbeschränkungsgebiets im Bereich des Forschungsreaktors einzusetzen.

Auch solle der Senat „den Bund zu einer Weiterverfolgung seiner Initiative zu einer zentralen Sammlung und Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen drängen, um die längerfristige Zwischenlagerung von Abfällen bei der Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) beim Helmholtz-Zentrum mittelfristig überflüssig zu machen".

Schließlich wird der Senat aufgefordert, „zu den jüngst erhobenen Vorwürfen gegen die Sicherheit des Forschungsreaktors bezüglich eines nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Bauteils und einer angeblich vorhandenen Undichtigkeit im Kühlsystem Stellung zu nehmen". Darüber hatte das Politik-Magazin „Kontraste" des RBB berichtet. Dazu hatte der Senat schon Anfang des Monats (InnoMonitor, 10.6.2011) Stellung genommen (3) .

Die Fraktion der Grünen verwies in einer Pressemitteilung nach der Entscheidung des Umweltausschusses darauf, dass die Umweltverwaltung noch am Tag des Ausschussitzung (20.6.) erklärt habe, „der derzeit für Wartungsarbeiten stillstehende Forschungsreaktor solle danach wieder in Betrieb gehen, auch wenn der Stresstest noch nicht abgeschlossen ist". In der Ausschußsitzung habe Umwelt-Senatorin Lompscher diese Linie geändert. (4) Im Wissenschaftsausschuss am 18. Mai hatte die rot-rote Koalition noch gegen den Antrag der Grünen gestimmt.

Zum Hintergrund und zum Verfahren erklärten Felicitas Kubala, umweltpolitische Sprecherin, Anja Schillhaneck, wissenschaftspolitische Sprecherin und Michael Schäfer, energiepolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen : „ Der Forschungsreaktor ist mit einem Atomkraftwerk nicht vergleichbar. Auch vergleichsweise kleine kerntechnische Anlagen müssen jedoch daraufhin überprüft werden, ob sie höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Wir fordern den Senat als Miteigentümer des Anlagenbetreibers und die Atomaufsichtsbehörde auf, die nun stattfindende Sicherheitsüberprüfung in einem transparenten Verfahren durchzuführen, atomkritische WissenschaftlerInnen einzubeziehen und die Ergebnisse - wie vom Ausschuss gefordert - zu veröffentlichen." (4)

Am Tag der Parlamentsbeschlusses zur Sonderprüfung (23.6.) erklärte die Senatsumweltverwaltung, dass sie als die atomrechtliche Aufsichtsbehörde sich „damit in ihrer Arbeit bestätigt" fühle (5). Denn bereits Anfang April habe die Senatsverwaltung mit Vertretern des Helmholtz-Zentrums (HZB) und unabhängigen Sachverständigen über mögliche Konsequenzen aus den Ereignissen in Japan für die Berliner Forschungsanlage beraten. Es sei vereinbart worden, auch für die Forschungsneutronenquelle (BER II) eine Sonderüberprüfung an Hand der für die Kernkraftwerke durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) formulierten Kriterien durchzuführen. Der entsprechende Fragenkatalog der RSK für die Kernkraftwerke sei Ende April an das HZB weitergeleitet worden mit der Bitte, zu allen Fragen bis Ende Juni Stellung zu nehmen.

Weiter heißt es in der Stellungnahmen des Senats: „Bei dieser Sonderüberprüfung geht es, entsprechend den Vorgaben der RSK, um eine Bewertung zur Robustheit der Anlage im auslegungsüberschreitenden Bereich. Insbesondere sollen auf Grund der Ereignisabläufe in Fukushima auch bisher nicht betrachtete Kombinationen von Ereignissen berücksichtigt werden, wie z.B. die Durchführung von Notfallmaßnahmen bei ausgefallenen Infrastrukturen." (5) Die Prüfung sei „ergebnisoffen". Die HZB-Stellungnahme werde zunächst von der Aufsichtsbehörde mit Sachverständigen bewerten und möglicher Handlungsbedarf abgeleitet, an dann noch einmal von der RSK bewertet. Die Senatsverwaltung gehe derzeit davon aus, „dass noch vor dem Abschluss der laufenden planmäßigen Umbauarbeiten eine vorläufige Einschätzung der Ergebnisse vorliegen" werde.

 

Risse im Kühlsystem?

Gleichzeitig äußerte sich das HZB als Betreiber der Forschungsneutronenquelle BER II zu einem neuen Bericht des ARD/RBB-Magazins Kontraste und wies die dort aufgestellten Behauptungen zu Sicherheitsmängeln „scharf zurück". Das Magazin verschweige, das eine vom TÜV untersuchte Undichtigkeit „nicht sicherheitsrelevant" sei. „Es trat und tritt zu keinem Zeitpunkt Kühlwasser aus dem Becken des Forschungsreaktors BER II aus", betont die Stellungnahme des HZB (6)

Weiter erklärt die Forschungseinrichtung: „Wir haben nie bestritten, dass es eine Undichtigkeit im Bereich der Trennwand gibt, jedoch ist diese Trennwand nicht Teil des Kühlsystems. Das Kühlmittel ist der Gesamtinhalt des Reaktorbeckens bestehend aus dem Betriebs- und dem Absetzbecken. Aus dem Reaktorbecken tritt kein Kühlmittel aus, insofern gibt es auch keinen Riss im Kühlsystem. Etwas anderes sagt auch der TÜV-Bericht nicht. Die Trennwand ist ein für Wartungsarbeiten vorgehaltenes Bauteil. Sie wird nur am abgeschalteten Reaktor in seltenen Fällen gesetzt, wenn man bei bestimmten Wartungsarbeiten in den beiden Beckenteilen unterschiedliche Wasserstände realisieren möchte. In solchen Situationen tröpfelt infolge der Undichtigkeit Wasser von einem Beckenteil in den anderen. Dies beeinträchtigt auch nicht die Wartungsarbeiten. Es sind weiterhin alle Prüfungen und Inspektionen möglich, und es besteht zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, das Kühlwasser austreten könnte. Auch dies bestätigt der TÜV-Bericht. Im Reaktorbetrieb ist die Trennwand ohnehin nicht gesetzt, die beiden Beckenteile sind miteinander verbunden und bilden ein großes Becken. Der BER II ist nach einem hohen Sicherheitsstandard konzipiert und entspricht in allen Punkten diesen Anforderungen." (6)

Zum Hintergrund der „Informations-Undichtigkeiten" äußert sich das HZB wie folgt „Die Aussagen des ARD-Magazins stützen sich auf böswillige Behauptungen, mit denen ein ehemaliger Mitarbeiter persönliche finanzielle Interessen verfolgt und versucht seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren. Das HZB hatte dem damaligen Leiter der Werkstatt fristlos gekündigt, weil dieser seine Mitarbeiter bedroht hatte. Schriftlich vorliegend hat er danach gut dotierte Beraterverträge mit dem HZB im Austausch gegen eine Verschwiegenheitserklärung gefordert." (6)

Im RBB erklärte dazu Dr.-Ing. Thilo Scholz, ehemaliger leitender Ingenieur Helmholtz-Zentrum Berlin:
„Ich habe die Geschäftsleitung in einer internen Mitteilung ein sicherheitsrelevantes Restrisiko angezeigt. Statt eine Antwort zu erhalten, wurde ich fortan ausgegrenzt, quasi gemobbt. Die Geschäftsleitung hat dies umgedreht, in einen Mobbingvorwurf gegen mich, der dann zu einer fristlosen Entlassung führte. Dies alles, weil ich diesen sicherheitsrelevanten Mangel angezeigt habe, so wie ich es als ordentlicher Ingenieur einfach tun musste." (9)

Hier der Bericht des Magazins Kontraste „TÜV bestätigt Riss im Kühlsystem des Berliner Forschungsreaktors" vom 23.6.2011 (8). Über das „Leck im Kühlsystem" hatte die Konstaste-Sendung am 9. Juni 2011 in einem längeren 12-Minuten-Beitrag berichtet. (7)

Auf der Facebook-Seite der Kontraste-Redaktion wird der Beitrag von Zuschauern unterschiedlich beurteilt. Einer verweist auf eine Verhandlung des Arbeitsgerichtes Berlin am 18. August, in der es um die Kündigung von T.S. Geht. (10)

 

Manfred Ronzheimer für InnoMonitor Berlin-Brandenburg

 

(1) http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vHTML/C15_3?OpenDocument

(2) http://www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/vorgang/d16-4290.pdf

(3) http://www.innomonitor.de/index.php?id=132&be=2672

(4) http://www.gruene-fraktion-berlin.de/cms/presse/dok/384/384121.parlament_fordert_moratorium_fuer_forsch.html

(5) http://www.berlin.de/sen/guv/presse/archiv/20110623.1245.348970.html

(6) http://www.helmholtz-berlin.de/pubbin/news_seite?nid=13288&sprache=de&typoid=382

(7) http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_09_06/leck_im_kuehlsystem.html

(8) http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_23_06/wie_gefaehrlich_ist.html

(9) http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/index.media.%21etc%21medialib%21rbb%21rbb%21kontraste%21kontraste_20110623_scholz.html

(10) http://www.facebook.com/kontraste.rbb?sk=wall

 

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