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Mehr Geld für Brandenburger Innovationsgutscheine

12.11.2011

Technologietransfer muss weiter gestärkt werden

Fördervolumen für KMU über die Innovationsgutscheine wird erhöht

Presseinformation vom 12.11.2011 - auch hier zu lesen

Potsdam. „Alle neuen Studien zeigen, dass Brandenburg gut aufgestellt ist bei den öffentlichen Forschungsausgaben, bei den kleinen und mittleren Unternehmen aber gibt es noch Nachholbedarf. Wir müssen weiter alles daran setzen, das umfangreich vorhandene Wissen in unseren Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für unsere Unternehmen besser nutzbar zu machen. Daher freue ich mich, dass das Förderinstrument der Innovationsgutscheine so gut ankommt und nun fortgesetzt werden kann", sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers heute.

Ab sofort ist es für kleine und mittlere Unternehmen, darunter auch den Handwerksbetrieben, möglich, gemäß der neuen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten das Programm „Innovationsgutscheine" in Anspruch zu nehmen. Das Programm unterstützt die Umsetzung von Ideen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) aus Brandenburg für neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.

„Die Innovationsgutscheine haben sich als ein geeignetes, niedrigschwelliges Förderinstrument erwiesen, um Unternehmen mit Wissenschaftlern zusammenzubringen. Die Erfahrungen des letzten Jahres haben aber gezeigt, dass die bisherigen Fördersummen für die Aktivitäten der KMU im Bereich Forschung und Entwicklung nicht ausreichen, um die Förderlücke zu anderen Programmen zu schließen. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Förderhöchstsummen für die Innovationsgutscheine zu erhöhen", so Minister Christoffers weiter.

„Dies bedeutet, dass die Förderhöchstgrenzen für den kleinen und den großen Gutschein angehoben worden sind. Erste Aufträge zwischen einem kleinen oder mittleren Unternehmen und einer Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtung im Rahmen eines kleinen Innovationsgutscheins können nun mit 100% bis zu einer Grenze von 3.000 EUR gefördert werden. Bei den großen Innovationsgutscheinen liegt der neue Förderhöchstbetrag nun bei 15.000 EUR und einer Förderquote von weiterhin 70 Prozent. Das Programm läuft bis zum 31.12.2013", erläutert Klaus-Dieter Licht, Vorstandsvorsitzender der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Seit dem Start des Programms Anfang des Jahres 2010 wurden mehr als 250 Anträge eingereicht und bis Mitte Oktober dieses Jahres 175 Vorhaben bewilligt. 77 Zuwendungsbescheide wurden davon als „Kleiner Innovationsgutschein" ausgereicht, das sind sehr gute 44 Prozent. Von den gesamten 175 Zuwendungsbescheiden gingen 37 an Antragsteller aus dem Handwerk.

Minister Christoffers verwies auf den hohen Anteil an kleinen Gutscheinen. „Jeder einzelne von ihnen steht für ein erstmaliges Projekt zwischen einem Unternehmen und einer Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung. Das bedeutet: 77 neue Kontakte zwischen Unternehmen und der Wissenschaft, die hoffentlich ihre Fortsetzung in weiteren Projekten und Kooperationen in der Zukunft finden werden."

„Der Innovationsgutschein hat sich bereits innerhalb kurzer Zeit als ein richtiges Erfolgsprodukt etabliert. Er trifft genau den Bedarf des Brandenburger Mittelstandes an der Schnittstelle Wirtschaft-Wissenschaft und hilft den Betrieben, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Außerdem ermöglicht der Innovationsgutschein kleinen Unternehmen, die bisher keine Forschungskooperationen führen, einen unkomplizierten Einstieg. Kurzum: Ein rundes Paket für den Brandenburger Mittelstand", sagte der Sprecher der ZAB-Geschäftsführung, Dr. Steffen Kammradt.

Für Fragen können sich Interessierte über die Technologietransfer-Hotline 0800/400 11 12 an die Transferstellen der brandenburgischen Hochschulen, die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wenden.

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