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Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung

21.12.2011

Senat gibt grünes Licht für Berliner Beteiligung an Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung

Pressemitteilung
Berlin, den 20.12.2011 - PE auch hier zu lesen

Aus der Sitzung des Senats am 20. Dezember 2011:

Der Senat hat heute der Unterzeichnung der Finanzierungsabkommen zwischen Bund und Ländern für das Deutsche Zentrum für Herz-Kreislaufforschung (DZHK) und das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen zugestimmt. Er hat damit die Beteiligung der Berliner Forschungseinrichtungen Charité, Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) und Deutsches Herzzentrum gesichert.

Mit dieser Beteiligung an zwei der insgesamt sechs neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung, die sich den großen Volkskrankheiten widmen, hat der Forschungsstandort Berlin erneut seine Leistungsfähigkeit bewiesen.

MDC, Charité und Deutsches Herzzentrum haben mit ihrem gemeinsamen Antrag „Cardio Berlin" in dem wettbewerblichen Begutachtungsverfahren für das DZHK überzeugt. Sie werden ihr Konzept als Teil des DZHK umsetzen und die Herz-Kreislaufforschung am Standort Berlin stärken.

Als Partner im Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen wird die Charité ihre Kompetenz auf dem Gebiet der Neurowissenschaften einbringen und ausbauen.

Ebenfalls erfolgreich hat sich die Charité um die Beteiligung am Deutschen Konsortium für Translationale Krebsforschung beworben. Über die Unterzeichnung dieses Finanzierungsabkommens wird der Senat entscheiden, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Bund und Ländern abschließend geklärt sind.

Die Finanzierung erfolgt im Verhältnis 90:10 durch den Bund und die Sitzländer, wobei jedes Sitzland den 10-Prozent-Anteil der an seinem Standort anfallenden Finanzierung trägt. Die Zentren haben in der Regel mehrere Standorte bzw. Sitzländer.

Insgesamt entfällt auf das Land Berlin bis 2015 nach derzeitigem Stand ein Kofinanzierungsanteil von rund 4 Mio. €.

Das geht aus einem entsprechenden Bericht an das Abgeordnetenhaus hervor, den der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorinnen für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Sandra Scheeres und Sybille von Obernitz, beschlossen hat.

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