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26.000 elektrische Nachtspeicheröfen in Berlin werden zu Auslaufmodellen

30.09.2009

Am 1. Oktober tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft

 

Wichtig für Berliner Gebäudebesitzer: Nachtspeicheröfen dürfen nicht mehr eingebaut werden - Berliner Energieagentur informiert über vielfältige Ersatzlösungen

Am morgigen 1. Oktober tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Nun gelten strengere Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten. Ziel der neuen Verordnung ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent zu senken. Die Berliner Energieagentur (BEA) informiert über eine Änderung, die besonders für Berliner Gebäudeeigentümer wichtig ist: Die novellierte Verordnung soll dazu beitragen, dass elektrische Speicherheizungen mit über 20 Watt Leistung Heizleistung pro Quadratmeter Nutzfläche nach und nach ersetzt werden. Dies betrifft 26.000 Anlagen in Berlin.

Betroffen von der Neuregelung sind Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen, deren Räume nur mit der elektrischen Speicherheizung erwärmt werden. Eigentümer von Nichtwohngebäuden müssen ihre Nachtspeicheröfen ersetzen, wenn sie über 500 Quadratmeter der Nutzfläche damit beheizen. Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen bis 2019 durch andere, effizientere Heizsysteme ersetzt werden. Geräte, die nach 1990 eingerichtet wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.

„Ein Ersatz von Nachtspeicheröfen ist nicht nur Pflicht, sondern auch Chance - bietet der Markt doch viele effiziente Alternativen an", so BEA-Geschäftsführer Michael Geißler. „Der Austausch ist wirtschaftlich und rechnet sich. Moderne Brennwertheizungen - zum Beispiel in Kombination mit Solarthermie oder einem Mini-Blockheizkraftwerk - sparen Primärenergie ein und reduzieren so Kosten. Gleichzeitig werden weniger CO2-Emissionen ausgestoßen, das nützt der Umwelt."

Nachtspeicheröfen sind elektrisch betriebene Heizungen. Ihr Wärmespeicher wird immer dann aufgeheizt, wenn Strom ausreichend und preisgünstig zur Verfügung steht - vorrangig nachts. Im Vergleich zu anderen Heizungsformen sind sie sehr ineffizient - ihr Wirkungsgrad liegt bei circa 30 Prozent. Ökologisch sind sie nicht vertretbar, denn sie verursachen dreimal mehr Kohlendioxid als eine moderne Gasheizung.

Wenn ein Eigentümer seine elektrische Speicherheizung ersetzt, kann er zwischen vielen energieeffizienten Alternativen wählen. Ökologisch besonders wirkungsvoll ist die Umstellung auf Erneuerbare Energien, wie beispielsweise Solarthermie. In Kombination mit einer Erdgasheizung werden diese Anlagen in Berlin von der Kampagne „Erdgas+Solar XXL" gefördert. Neben kostenlosen Machbarkeitsstudien der Berliner Energieagentur wird der Bau von Solaranlagen mit bis zu 5.000 Euro von der GASAG bezuschusst.

Gebäudeeigentümer, die die Erneuerung des Heizsystems mit einer Sanierung verbinden wollen, können finanzielle Unterstützung durch das Projekt „Implement" erhalten. Neben einer umfangreichen Beratung zur energetischen Sanierung von Altbauten bietet das Projekt von BEA und der Investitionsbank Berlin zinsgünstige Kredite.

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung eines neuen Heizsystems bietet das Contracting. Dabei übernimmt ein Energiedienstleister - der sogenannte Contractor - die Planung, Finanzierung, den Bau sowie die Betriebsführung einer Energieversorgungsanlage. Die Berliner Energieagentur ist auf dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen spezialisiert, in der Regel gasbetriebene Blockheizkraftwerke (BHKW). Sie produzieren vor Ort gleichzeitig Wärme und Strom und sparen so Primärenergie und CO2-Emissionen ein.


Kontakt für Journalisten:

Volker Gustedt
Berliner Energieagentur GmbH
Tel.: 0 30 / 29 33 30 - 19
Fax. 0 30 / 29 33 30 - 97
E-Mail: gustedt@berliner-e-agentur.de 
www.berliner-e-agentur.de
 Französische Str. 23
10117 Berlin

Quelle: PE, Berlin, 30. September 2009 - auch hier zu lesen

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