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Erste "Brandenburger Innovationsgutscheineâ€Å“ überreicht

17.03.2010


Innovation ist Voraussetzung für Zukunftsfähigkeit

Minister übergibt die ersten „Innovationsgutscheine" an zwei Mittelständler - Instrumente des Wissens- und Technologietransfers werden gut nachgefragt

PE MWE 17.3.2010  - auch hier zu lesen

„Unsere Förderrichtlinie ‚Brandenburger Innovationsgutscheine' ist erfolgreich gestartet. Die Unternehmen fragen dieses neue Instrument gut nach. Innovationsstärke ist entscheidend im Wettbewerb - das gilt für große ebenso wie kleine Unternehmen. Doch gerade bei kleinen Unternehmen bestehen oft noch Schwierigkeiten, mit Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten. Mit den ‚Innovationsgutscheinen' haben kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des Handwerks - in kleinerer Größenordnung als bisher - die Möglichkeit, sich wissenschaftliche Leistungen einzukaufen, um ihren ganz konkreten Innovationsbedarf zu decken."

Das erklärte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers heute bei der Übergabe der  ersten Innovationsgutscheine an zwei mittelständische Unternehmen.

Die Chronos-Media GmbH aus Potsdam erhält einen „kleinen Innovationsgutschein" für die Zusammenarbeit mit der FH Brandenburg. Chronos verwaltet unterschiedlichste analoge und digitale Filmformate zur Zeitgeschichte und beliefert weltweit Kunden aus der Film-, Fernseh- und Kulturproduktion mit bewegten Bildern und Filmlizenzen. Der Innovationsgutschein ist bestimmt für die wissenschaftliche Beratung zur Weiterentwicklung eines netzgestützten Verfahrens für die Speicherung und Bereitstellung von Bewegtbildmedien.

Die Bensdorfer Mühle bekommt einen „großen Innovationsgutschein" für die Zusammenarbeit mit dem Institut für Lebensmittel- und Umweltforschung ILU e.V. in Potsdam-Rehbrücke. Geplant ist die Entwicklung einer Mehlmischung zur Herstellung von Backwaren - insbesondere Brot - mit einem gesundheitlichen Zusatznutzen. Diese Mischungen auf der Basis funktioneller Ballaststoffpräparate sollen vorzugsweise an Handwerksbäckereien geliefert werden, die damit ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Großbäckern und Discounter steigern können.

Der kleine Innovationsgutschein kann für wissenschaftliche Einstiegsarbeiten wie beispielsweise Beratungen, Labortätigkeiten beantragt werden und gilt nur für Unternehmen, die noch keinen Kontakt zu Forschungseinrichtungen hatten. Hier können mit maximal 1.500 Euro bis zu 100 % der externen Forschungsleistungen gefördert werden.

Beim großen Innovationsgutschein sind planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten förderfähig - mit dem Ziel, bestehende Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen zu verbessern. Die Fördersumme beträgt max. 7.000 Euro bei einer Förderquote von 70 %.

„Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Transfer technologischen Wissens in die brandenburgischen Unternehmen auf vielfältige Weise", hob Minister Christoffers hervor. Die Palette reiche von der Förderung der Technologietransferstellen im Land bis zur Förderung von Forschung und Entwicklung mit einzelbetrieblichen Förderprogrammen. „Denn Forschung und Entwicklung ist die Basis für die Zukunftsfähigkeit unserer Unternehmen. Nur mit neuen Produkten, verbesserten Produktionsabläufen und weiterqualifiziertem Personal kann es den Unternehmen gelingen, wettbewerbsfähig zu bleiben."

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