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Forschungsreaktor BER II besteht Stresstest

21.12.2011

Forschungsreaktor im Stresstest erfolgreich

Pressemitteilung
Berlin, den 20.12.2011 - auch hier zu lesen

Aus der Sitzung des Senats am 20. Dezember 2011:

Der Forschungsreaktor BER II des Helmholtz-Zentrums Berlin hat eine Sonderüberprüfung erfolgreich bestanden. Dieser „Stresstest" wurde infolge der Nuklearkatastrophe im März 2011 in Fukushima durchgeführt. Die Sonderüberprüfung ergab keinerlei Hinweise, die einen Weiterbetrieb des BER II infrage stellen könnten.

Das geht aus einem Bericht an das Abgeordnetenhaus hervor, den der Senat heute auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, beschlossen hat.

Bereits im April 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde entschieden, mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger für die Forschungsneutronenquelle BER II eine Sonderüberprüfung vorzunehmen. Diese sollte anhand der von der Reaktorsicherheitskommission (RSK) für die Kernkraftwerke formulierten Kriterien durchgeführt werden. Bei dieser Sonderüberprüfung ging es, entsprechend den Vorgaben der RSK, um eine Bewertung zur Robustheit der Anlage im auslegungsüberschreitenden Bereich. Dabei sollten aufgrund der Ereignisabläufe in Fukushima auch bisher nicht betrachtete Kombinationen von Ereignissen berücksichtigt werden, wie die Durchführung von Notfallmaßnahmen bei ausgefallenen Infrastrukturen.

Es war zu jeder Zeit der Anspruch der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, für jede auf die Anlage anwendbare Frage des RSK-Fragenkataloges zu einer echten Bewertung zu kommen und alle aus dem Fukushima-Szenario ableitbaren Aspekte zu prüfen. Ziel war es, aus diesen dramatischen Ereignissen möglichst umfassend zu lernen. Die durchgeführte Untersuchung wird diesem Anspruch gerecht.

Die Unterlagen zur Sonderüberprüfung wurden der Reaktorsicherheitskommission übermittelt, die diese im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bis Anfang 2012 bewerten wird.

Der Abschlussbericht der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde sowie die Stellungnahme des Sachverständigen werden zur Information der Öffentlichkeit Ende Dezember in das Internet der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingestellt.

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