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Brandenburg setzt EU-Dienstleistungsrichtlinie um

17.03.2009

 

 



Das Kabinett hat heute den von Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns ein-gebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie beschlossen. Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll es Dienstleistern erleichtert werden, sich in anderen Mitgliedstaaten niederzulassen. Alle EU-Mitgliedstaaten werden dazu bis Ende 2009 ein System Einheitlicher Ansprechpartner einführen, über die Dienstleister alle Genehmigungsverfahren unter anderem auch per Internet abwickeln können.

Der Einheitliche Ansprechpartner soll die Antragsteller zu Verfahren und Voraussetzungen informieren und - falls die Dienstleister dies wünschen - die entsprechenden Genehmigungsverfahren, soweit sie unter die Dienstleistungsrichtlinie fallen, koordinieren. Mit dem Gesetzentwurf werden auf Landesebene nun die rechtlichen Voraussetzungen für dieses Verfahren geschaffen.

Minister Junghanns erklärte: „Damit haben wir im Land Brandenburg eine wichtige Zwischenetappe bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erreicht. Auf diese Weise stärken wir die Dienstleister, die sich seit Jahren im Land Brandenburg als ‚Jobmotor' am Markt etabliert haben."

Quelle Staatskanzlei 17.3.


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