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Untersuchung der Mobilfunkimmissionen in Berlin

27.03.2009

 

 Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder deutlich unterschritten 

An zwölf Messorten wurden im letzten Jahr die Mobilfunkimmissionen kontrolliert und mit den Grenzwerten der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Bundes-Immissionsschutzverordnung) verglichen. Die Messpunkte in der Nähe von Mobilfunkantennen lagen alle an Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten. Im Durchschnitt wurden lediglich 3,3 % des zulässigen Grenzwertes ermittelt. Der höchste Wert betrug 9,2 % des Grenzwertes. Damit sind die Grenzwerte deutlich unterschritten worden.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind heute durch die Gutachter präsentiert worden. Im Anschluss hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die Ergebnisse den für den Umweltschutz zuständigen Fachbereichen der Bezirksämter übergeben.

2004 war auf Initiative der vier Berliner Mobilfunknetzbetreiber, E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone in Berlin eine Messkampagne zur Ermittlung der Immissionen von Mobilfunksendeanlagen durchgeführt worden. Zugleich wurden spätere Kontrollmessungen vereinbart, um die Immissionsentwicklung durch elektromagnetische Felder, speziell die des Mobilfunks, an ausgewählten neuen Messorten zu ermitteln. Grund für diese Folgeuntersuchung durch die Senatsumweltverwaltung war der verstärkte Ausbau mit UMTS-Anlagen entsprechend den Bedingungen der durch die Mobilfunkbetreiber von der Bundesregierung erworbenen UMTS-Lizenzen zum Ausbau des Sendeanlagennetzes.

Der Öffentlichkeit werden die Ergebnisse in Kürze über die Internetseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zugänglich sein.



Mitteilung vom: 27.03.2009, 12:40 Uhr
Rückfragen: Dr. Marie-Luise Dittmar
Telefon: 90252153

Quelle: Pressemitteilung Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

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