Untersuchung der Mobilfunkimmissionen in Berlin
27.03.2009
Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder deutlich unterschritten
An zwölf Messorten wurden im letzten Jahr die Mobilfunkimmissionen
kontrolliert und mit den Grenzwerten der Verordnung über
elektromagnetische Felder (26. Bundes-Immissionsschutzverordnung)
verglichen. Die Messpunkte in der Nähe von Mobilfunkantennen lagen alle
an Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten. Im Durchschnitt
wurden lediglich 3,3 % des zulässigen Grenzwertes ermittelt. Der
höchste Wert betrug 9,2 % des Grenzwertes. Damit sind die Grenzwerte
deutlich unterschritten worden.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind heute durch die Gutachter
präsentiert worden. Im Anschluss hat die Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die Ergebnisse den für den
Umweltschutz zuständigen Fachbereichen der Bezirksämter übergeben.
2004 war auf Initiative der vier Berliner Mobilfunknetzbetreiber,
E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone in Berlin eine Messkampagne zur
Ermittlung der Immissionen von Mobilfunksendeanlagen durchgeführt
worden. Zugleich wurden spätere Kontrollmessungen vereinbart, um die
Immissionsentwicklung durch elektromagnetische Felder, speziell die des
Mobilfunks, an ausgewählten neuen Messorten zu ermitteln. Grund für
diese Folgeuntersuchung durch die Senatsumweltverwaltung war der
verstärkte Ausbau mit UMTS-Anlagen entsprechend den Bedingungen der
durch die Mobilfunkbetreiber von der Bundesregierung erworbenen
UMTS-Lizenzen zum Ausbau des Sendeanlagennetzes.
Der Öffentlichkeit werden die Ergebnisse in Kürze über die
Internetseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz zugänglich sein.
Mitteilung vom: 27.03.2009, 12:40 Uhr
Rückfragen: Dr. Marie-Luise Dittmar
Telefon: 90252153
Quelle: Pressemitteilung Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz