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Berlin macht Klimaschutzziele verbindlich

23.10.2013

 

 

 

 

 

 

 

Ein Energiewendegesetz für Berlin: Berlin macht seine Klimaschutzziele verbindlich


22.10.13, Pressemitteilung - auch hier zu lesen
Für den heutigen Dienstag, den 22. Oktober 2013 hat Senator Michael Müller zu einem Werkstattgespräch zu dem geplanten Berliner Energiewendegesetz eingeladen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verfolgt mit dieser Veranstaltung ihren Ansatz weiter, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Entstehung des Gesetzes teilhaben zu lassen und deren Meinung zur Konzeption und zu den Gesetzesinhalten einzuholen.

Bereits in einer ersten Informationsveranstaltung im Juni 2013 wurden der interessierten Fachöffentlichkeit die Grundzüge des Gesetzes vorgestellt. Die dort im Zuge einer lebhaften Diskussion aufgeworfenen Fragen und kritischen Anmerkungen wurden durch die Senatsverwaltung intensiv geprüft und teilweise in den Gesetzesentwurf eingearbeitet. Die heutige Veranstaltung dient der Veranschaulichung dieses Umsetzungsprozesses. Die Veranstaltungsschwerpunkte liegen daher auch auf der detaillierteren Darstellung des aktuellen Sachstandes des Gesetzes sowie auf einer Diskussion über dessen inhaltliche Ausgestaltung.

Das künftige Energiewendegesetz soll der Aufstellung verbindlicher Klimaschutzziele für Berlin dienen. Berlin will bis 2050 klimaneutral sein, auf dieses Ziel hat sich die Koalition politisch verständigt. Energie- und Klimaschutzpolitik wird durch das neue Gesetz als Daueraufgabe verankert und auf eine einheitliche gesetzliche Grundlage gestellt. Ein weiteres Kernelement des Gesetzes soll die Verpflichtung zum Erlass eines Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes sein. Dieses wird im Zeitraum 2014 bis 2015 erarbeitet und einen konkreten Maßnahmenkatalog enthalten, mit dessen Umsetzung die Berliner Klimaschutzziele erreicht werden können. Das Konzept wird auf den Ergebnissen der Ende des Jahres von einem Konsortium um das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung fertig zu stellenden „Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050" aufbauen. Das Gesetz wird daneben noch spezielle Vorbildverpflichtungen für die öffentliche Hand enthalten.

Staatssekretär Christian Gaebler, der sich mit einem Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verwaltung, Wirtschaft und Umweltpolitik richtete, unterstrich die Bedeutung des Energiewendegesetzes für Berlin: "Die Energie- und Klimaschutzpolitik soll dadurch aufgewertet und als Daueraufgabe verankert werden. Die Koordination der verschiedenen Einzelmaßnahmen soll mit dem Gesetz verbessert und ihre effektive Umsetzung dadurch gesichert werden. Trotzdem erhalten wir uns genügend Flexibilität, um im Laufe der Jahre bei Fehlentwicklungen jederzeit in der Lage zu sein, nachzujustieren."

Der Entwurf des Berliner Energiewendegesetzes wird in einem nächsten Schritt den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Dies soll noch im IV. Quartal dieses Jahres erfolgen. Im Anschluss an die Verbändebeteiligung wird der Senat über das Gesetz entscheiden und es dem Abgeordnetenhaus zur Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zuleiten.

Weitere Informationen:

Klimaschutz

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Als Pressevertreter kann ich feststellen: Die Presse war zu diesem Termin nicht eingeladen. Die merkwürdige Öffentlichkeitspolitik von SenStadt (Stadtforum 2030) setzt sich fort.

Manfred Ronzheimer

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08.08.2013
3. Stadtforum 2030: Ratlos im Rathaus
Braucht Berlin Wirtschaftswachstum – oder besser doch keines?

http://www.innomonitor.de/index.php?id=132&be=3577

 

 

UN4506

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