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Sicherheit von Hochrisikoanlagen

05.05.2011

 

 Notfallschutz bei Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen

 

Den rechtlichen Fragen der Sicherheit von Hochrisikoanlagen widmet sich eine Tagung der Forschungszentren Katastrophenrecht und Umweltrecht mit Unterstützung des Walter Hallstein-Instituts am 5. Mai 2011 an der Humboldt-Universität zu Berlin. Erdbeben, Tsunami, atomarer Super-GAU - die Kettenkatastrophen in Japan machen die eminente Bedeutung von Katastrophenprävention und -schutz in Hochrisikoanlagen überdeutlich. Der Eingrenzung und Beherrschbarkeit von Risiken kommt deshalb höchste Priorität zu. Als Instrument der Risikosteuerung im Verfassungsstaat eignet sich allen voran das Recht. Den rechtlichen Fragen der Sicherheit von Hochrisikoanlagen widmet sich eine Tagung der Forschungszentren Katastrophenrecht und Umweltrecht mit Unterstützung des Walter Hallstein-Instituts am 5. Mai 2011 an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Hochrisikoanlagen Notfallschutz bei Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen
Wissenschaftliche Tagung unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Kloepfer

Donnerstag, 5. Mai 2011
Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin (Hauptgebäude),
Unter den Linde 6, 10099 Berlin

Neben aktuellen Debatten um eine Laufzeitverkürzung von Kernkraftwerken stehen im Mittelpunkt der Tagung der präventive und reaktive Notfallschutz bei Kernkraft-, Chemie- und Giftmüllanlagen. Das heißt die präventive Gefahrenkontrolle durch Behörden und Betriebe einerseits; und die reaktive Gefahrenabwehr bei Stör- und Unfällen andererseits. Mit der Tagung soll die Auseinandersetzung mit den Risiken belebt werden, die von Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen ausgehen. Daneben dient sie dem Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Anwaltschaft.

Zu den Referenten gehören u.a.:
▪ Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz (Universität Würzburg)
▪ Dr. Wolfgang Gerhardt (Abteilungsleiter, Sicherheit und Gefahrenabwehr, BASF Deutschland)
▪ Wolfram König (Präsident, Bundesamt für Strahlenschutz)
▪ Christoph Unger (Präsident, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)

Forschungszentrum Katastrophenrecht (FZK) und Forschungszentrum Umweltrecht (FZU)
Die Aufgabe der Forschungszentren ist es, das deutsche, europäische, ausländische und internationale Katastrophen- und Umweltrecht zu erforschen und deren praktische Anwendung zu fördern.

Das vollständige Programm unter: http://fzk.rewi.hu-berlin.de/

Um Anmeldung per Mail wird bis zum 26. April 2011 gebeten: walus@rewi.hu-berlin.de

Der Teilnahmebeitrag beträgt 100 €. Für Teilnehmer von Universitäten sowie Mitglieder des FZK und FZU gilt ein reduzierter Beitrag von 50 €. Referendare und Studenten zahlen 10 €.

Die Vertreter der Medien sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.

WEITERE INFORMATIONEN

Prof. Dr. Michael Kloepfer und Andreas Walus
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
Forschungszentrum Katastrophenrecht und Umweltrecht
Tel.: 030 2093-3399/ -3331
E-Mail: walus@rewi.hu-berlin.de

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