CCS-Richtlinie rasch in deutsches Recht umsetzen
18.11.2009
Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers appelliert an die Bundesregierung
„Die Umsetzung der CCS-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht ist überfällig. Mit der Technologie zur Abscheidung und Speicherung von CO2 hat Brandenburg die Chance, den Kohlendioxidausstoß bei der Braunkohleverstromung deutlich zu verringern und damit bei der Klima schonenden Nutzung der Braunkohle national und international eine Vorreiterrolle einzunehmen. Der technologische Vorsprung, den Brandenburg mit der CCS-Technologie hält, darf nicht verspielt werden. Ohne einen bundesrechtlichen Rahmen ist das Land Brandenburg aber nur eingeschränkt handlungsfähig. Es muss Rechtssicherheit hergestellt werden."
Mit diesen Worten appellierte Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers an die Bundesregierung, das vor der Bundestagswahl auf Eis gelegte Gesetzgebungsverfahren umgehend wieder auf die Agenda zu nehmen. Christoffers reagierte damit auch auf ein Positionspapier, das die Industrie- und Handelskammer Cottbus bei ihrer jüngsten Vollversammlung verabschiedet hat. Darin fordert die IHK die neue Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Umsetzung der europäischen CCS-Richtlinie in deutsches Recht einzusetzen.
„Das ist eine gemeinsame Forderung von der IHK und von mir", sagte Christoffers und unterstrich, dass eine zuverlässige Technologie zur Senkung des CO2-Ausstoßes unabdingbar sei, wenn Brandenburg seine in der „Energiestrategie 2020" formulierten ehrgeizigen Ziele erreichen wolle. In der Energiestrategie ist die Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 festgeschrieben.
Quelle: Pressemitteilung vom 17.11.2009 - auch hier zu lesen
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